Betreff
Änderung der Satzung für die Freiwillige Feuerwehr (Feuerwehrsatzung - FwS)
Vorlage
194/2017
Aktenzeichen
131.01
Art
Beschlussvorlage

Nach § 6 Abs. 3 des Feuerwehrgesetzes (FwG) Baden-Württemberg ist die Organisation der Gemeindefeuerwehr durch Satzung zu regeln.

Die Feuerwehrsatzung regelt Gliederung und Verwaltung, der Feuerwehr Rechte- und Pflichten der Feuerwehrangehörigen, Bestimmungen über die Aufnahme und das Ausscheiden, das Wahlverfahren, die Bildung von Ausschüssen, die Organisation der Jugendfeuerwehr, der Altersabteilung und der Kameradschaftskasse.

 

Die vorliegende Feuerwehrsatzung wurde letztmals 2007 geändert. Wie schon bei früheren Reichenbacher Feuerwehrsatzungen folgt auch die neue Feuerwehrsatzung dem Muster des Gemeindetages.

 

Die vorliegende Satzung wurde vom Feuerwehrausschuss so beschlossen.

 

Neben redaktionellen Änderungen sind in der neuen Feuerwehrsatzung Änderungen vorgenommen worden, die im Gesetz zur Änderung des Feuerwehrgesetzes enthalten sind.

 

Wesentliches Ziel dieser Gesetzesänderung war es, den Personalbestand der Feuerwehren zu sichern, die Wirtschaftlichkeit der Feuerwehr zu verbessern und das Feuerwehrgesetz an der tatsächlichen und rechtlichen Veränderung sowie an die Erfahrungen der Praxis aus den letzten Jahren anzupassen. Auf Grund dieser Gesetztesänderungen wurden bereits die Feuerwehrentschädigungssatzung und die Feuerwehrkostenersatzsatzung der Gemeinde Reichenbach an der Fils geändert.

 

Die Feuerwehrsatzung kann eigenständige Regelungen nur enthalten, soweit sie sich nicht aus dem Feuerwehrgesetz ergeben, d.h. wenn das Feuerwehrgesetz keine Regelung enthält oder soweit es abweichende Regelungen zulässt. Die Satzung wiederholt die Regelungen des Feuerwehrgesetzes entweder im Wortlaut oder in geringer Abweichung.

 

In der bisherigen Feuerwehrsatzung war auch die Oldtimergruppe verzeichnet. Da diese aber keine eigenständige Abteilung der Feuerwehr ist, wurde bei der neuen Feuerwehrsatzung hierauf verzichtet.

 

Neu ist, dass die Angehörigen der Altersabteilung auf freiwilliger Basis weitere Tätigkeiten in der Gemeindefeuerwehr übernehmen können.

 

 

 

Priorität B: Bürgermeister und Amtsleiter sind vom Sachbearbeiter aktiv zu informieren. Der Gemeinderat erhält die Informationen auf Wunsch ebenfalls, jedoch sollte hier nicht die Erwartungshaltung entstehen, dass Gemeinderäte über jeden Schritt der Verwaltung im Detail Bescheid wissen müssen. Beteiligte / Betroffene und die Öffentlichkeit werden über das Ergebnis informiert

 

1.    Der in der Anlage beigefügten neuen Satzung für die Freiwillige Feuerwehr Reichenbach an der Fils (Feuerwehrsatzung - FwS) wird zugestimmt.

2.    Die Verwaltung wird beauftragt, alles Weitere zu veranlassen.

 

Finanzielle Auswirkungen           Ja                                   Nein

 

   Ergebnishaushalt

       Teilhaushalt:                                      Produktgruppe:      

 

   Investitionsmaßnahme      

       Investitionsauftrag:      

 

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