s. Anlage
Aufgrund von §§ 9 und 14 des Eigenbetriebsgesetzes in Verbindung mit den §§ 18, 19 und 20 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit und den §§ 8, 13 und 14 der Verbandssatzung wird der folgende Wirtschaftsplan des Abwasserverbands Kläranlage Reichenbach an der Fils für das Wirtschaftsjahr 2018 beschlossen:
1. Der Erfolgsplan wird mit den Summen der
Erträge
von insgesamt 1.032.400 €
Aufwendungen
von insgesamt 1.032.400 €;
festgesetzt
2. der
Vermögensplan wird mit den Summen
bei den Finanzierungsmitteln mit 1.681.100
€
bei
dem Finanzierungsbedarf mit 1.681.100
€
3. Die vorgesehene Kreditaufnahme
(Kreditermächtigung)
wird
auf 1.300.000 €
festgesetzt.
4. Der Gesamtbetrag der
Verpflichtungsermächtigungen
wird
auf 0 €
festgesetzt.
5. Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird auf 200.000 €
festgesetzt.
Von der
mittelfristigen Finanzplanung 2017 – 2021 wird zustimmend Kenntnis genommen.
Finanzielle Auswirkungen Ja Nein
Ergebnishaushalt
Teilhaushalt: Produktgruppe:
Investitionsmaßnahme
Investitionsauftrag:
Ausgaben |
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lfd. Jahr |
Folgejahr(e) |
davon VE |
Planansatz |
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üpl / apl |
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Gesamt |
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Einnahmen |
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lfd. Jahr |
Folgejahr(e) |
Planansatz |
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üpl / apl |
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Gesamt |
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