Nach § 10 der Verbandssatzung werden der Verbandsvorsitzende und seine drei Stellvertreter von der Verbandsversammlung aus ihrer Mitte gewählt.
Nachdem der seitherige 2. stellvertretende Verbandsvorsitzende Bürgermeister Sepp Vogler in Ruhestand gegangen ist, hat Eberhard Keller seit 14. August 2017 in Ebersbach das Bürgermeisteramt inne.
Die Besetzung der Stelle der Verbandsvorsitzenden und seiner Stellvertreter einschließlich ihrer Reihenfolge kann sich nach dem Kostenverteilungsschlüssel richten.
Nach dem derzeitigen Stand (2016) gilt folgender Kostenverteilungsschlüssel:
Reichenbach an der Fils (51,06 %)
Hochdorf (26,58 %)
Ebersbach an der Fils (11,29 %)
Plochingen (11,07 %).
Es wird vorgeschlagen, die seitherige Regelung beizubehalten und Bürgermeister
Eberhard Keller zum 2. Stellvertreter des Verbandsvorsitzenden zu wählen.
Nachdem es sich bei der Wahl des Verbandsvorsitzenden und seiner Stellvertreter
(gem. § 37 Abs. 7 GemO) um eine ehrenamtliche Tätigkeit handelt, liegen hier keine Ausschlussgründe einer Befangenheit vor (§ 18 Abs. 3 Satz 3 GemO).
Die Wahl der Stellvertreter erfolgt nach § 48 in Verbindung mit § 37 Abs. 7 GemO in getrennten Wahlgängen.
Die Wahlen in der Verbandsversammlung haben grundsätzlich geheim durch einheitliche Stimmabgabe mittels Stimmzettel zu erfolgen. Die stimmführenden Vertreter können aber offen wählen, sofern Einverständnis vorliegt.
Als 2. Stellvertreter des Verbandsvorsitzenden wird Herr Bürgermeister Eberhard Keller gewählt.