- Satzungsbeschluss
Der Entwurf des Haushaltsplanes und der Haushaltssatzung 2018 wurde am 12.12.2017 im Gemeinderat eingebracht. Die Generaldebatte fand am 30.01.2018 im Gemeinderat statt.
Priorität D: Berichterstattung im Reichenbacher Anzeiger / Homepage
I. Haushaltssatzung der Gemeinde Reichenbach
an der Fils
für das Haushaltsjahr 2018
Auf Grund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg wird die
folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr
2018 beschlossen:
§ 1 Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt
Der Haushaltsplan
wird festgesetzt
1. Im Ergebnishaushalt mit
den folgenden Beträgen
1.1 |
Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von |
17.783.600 € |
1.2 |
Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von |
17.492.200 € |
1.3 |
Veranschlagtes
ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2) von |
291.400 € |
1.4 |
Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von |
0 € |
1.5 |
Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von |
0 € |
1.6 |
Veranschlagtes
Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5) von |
0 € |
1.7 |
Veranschlagtes
Gesamtergebnis (Summe aus 1.3 und 1.6) von |
291.400 € |
2. Im Finanzhaushalt mit den
folgenden Beträgen
2.1 |
Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von |
17.468.000 € |
2.2 |
Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von |
16.120.400 € |
2.3 |
Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf
aus laufender Verwaltungstätigkeit (Saldo aus 2.1 und 2.2) von |
1.347.600 € |
2.4 |
Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von |
4.136.000 € |
2.5 |
Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von |
3.462.500 € |
2.6 |
Veranschlagter
Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus
2.4 und 2.5) von |
673.500 € |
2.7 |
Veranschlagter
Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf (Saldo aus 2.8 und 2.9) von |
2.021.100 € |
2.8 |
Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit von |
0 € |
2.9 |
Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von |
-168.000 € |
2.10 |
Veranschlagter
Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Finanzierungstätigkeit (Saldo aus
2.8 und 2.9) von |
-168.000 € |
2.11 |
Veranschlagte
Änderung des Finanzierungsmittelbestands, Saldo des
Finanzhaushalts (Saldo aus 2.7 und 2.10) von |
1.853.100 € |
§
2 Kreditermächtigung
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
(Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf 0
€.
§ 3 Verpflichtungsermächtigung
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen
Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre
mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten
(Verpflichtungsermächtigungen), wird festgesetzt auf 3.000.000 €.
§ 4 Kassenkredite
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird
festgesetzt auf 3.500.000
€.
§ 5 Steuersätze
Die Hebesätze wurden durch die
Hebesatzsatzung vom 21.04.2015 auf 01.01.2016 wie folgt festgesetzt:
1. für die Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen
Betriebe (Grundsteuer A) auf 380
v.H.
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 380
v.H.
der Steuermessbeträge;
2. für die Gewerbesteuer auf 380
v.H.
der Steuermessbeträge.
II. Die Finanzplanung bis 2021 wird, wie in Anlage 6 zum
Haushaltsplan dargestellt, beschlossen.
Finanzielle Auswirkungen Ja Nein
Ergebnishaushalt
Teilhaushalt: Produktgruppe:
Investitionsmaßnahme
Investitionsauftrag:
Ausgaben |
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lfd. Jahr |
Folgejahr(e) |
davon VE |
Planansatz |
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üpl / apl |
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Gesamt |
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Einnahmen |
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lfd. Jahr |
Folgejahr(e) |
Planansatz |
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üpl / apl |
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Gesamt |
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