Betreff
4. Änderung der 1.Fortschreibung des Flächennutzungsplanes des Gemeindeverwaltungsverbandes Reichenbach an der Fils
- Behandlung der zum Vorentwurf eingegangenen Stellungnahmen
- Billigung des Planentwurfes
Vorlage
GVV/2018/005
Aktenzeichen
621.31
Art
Beschlussvorlage GVV

Anlässlich der geplanten Erweiterung der Firma Nagel hat die Verbandsversammlung des GVV Reichenbach an der Fils in öffentlicher Sitzung am 19.03.2018 beschlossen den gemeinsamen Flächennutzungsplan zu ändern und den Vorentwurf der Planänderung gebilligt. Die bislang im Flächennutzungsplan ausgewiesene landwirtschaftliche Fläche östlich des Betriebsgeländes der Fa. Nagel soll in eine gewerbliche Baufläche umgewandelt werden.

In der Zeit vom 09.04.2018 bis 18.05.2018 wurde die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung in Form einer öffentlichen Planauslegung durchgeführt. Parallel dazu wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange am Verfahren beteiligt.

 

Alle während der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung und der Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen sind mit einer Stellungnahme der Verwaltung und Planer der Beschlussvorlage beigefügt.

Die eingegangenen Stellungnahmen sind gemäß § 1 Abs. 7 BauGB unter Berücksichtigung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen.

 

Aufgrund der eingegangenen Stellungnahmen sind aus planerischer Sicht keine Planänderungen erforderlich. Es wird lediglich die nachrichtliche Darstellung der HQ100- und HQextrem-Überschwemmungslinien im Plan empfohlen.

Viele der eingegangenen Stellungnahmen betreffen Details, die im Zuge des durch die Gemeinde Reichenbach durchgeführten Bebauungsplanes behandelt werden.

 

Im Zuge der Aufstellung des Bebauungsplanes wurde in der Zwischenzeit auch ein Umweltbericht mit Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung erstellt. Dieser ist auch Bestandteil der Flächennutzungsplanänderung. Unter Berücksichtigung von Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen und externen Ausgleichsmaßnahmen ist ein vollständiger naturschutzrechtlicher Ausgleich möglich. Die Festlegung dieser Maßnahmen ist Gegenstand des Bebauungsplanverfahrens.

 

Zur Beurteilung artenschutzrechtlicher Belange ist auch noch eine spezielle Artenschutzrechtliche Prüfung erforderlich. Die notwendigen Untersuchungen hierzu laufen bereits, dauern jedoch jahreszeitlich bedingt nach Aussage des Biologen noch bis September dieses Jahres an. Bis zum Feststellungsbeschluss wird mit Ergebnissen gerechnet.

Vorläufig kann davon ausgegangen werden, dass mit artenschutzrechtlichen Verbotstatbeständen dann nicht zu rechnen ist, wenn nicht in das Begleitgehölz der Fils eingegriffen wird und ein Abstand zum Gehölz gehalten wird. Ein entsprechender Abstand ist vorgesehen. Daher kann ein Eingriff in das Gehölz vermieden werden.

 

Mit dem gebilligten Planentwurf der Flächennutzungsplanänderung kann die öffentliche Auslegung des Planentwurfes nach § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt werden.

 

 

1.         Nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange untereinander und           gegeneinander werden vorgetragene Stellungnahmen entsprechend den beiliegenden Stellungnahmen der Verwaltung und Planer berücksichtigt.

2.         Den übrigen vorgetragenen Stellungnahmen wird nach Abwägung der öffentlichen        und privaten Belange untereinander und gegeneinander nicht entsprochen.

3.         Der Entwurf der 4. Änderung der 1. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes des             Gemeindeverwaltungsverbandes Reichenbach an der Fils in der Fassung vom             08.02.2018/12.07.2018 wird mit Begründung in der Fassung vom 08.02.2018/12.07.2018 und Umweltbericht gebilligt.

4.         Der Entwurf der 4. Änderung der 1. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes des             Gemeindeverwaltungsverbandes Reichenbach an der Fils, wird mit Begründung,           Anlagen und Umweltbericht nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt.  

Finanzielle Auswirkungen                 Ja                                  Nein

 

   Ergebnishaushalt

       Teilhaushalt:                                       Produktgruppe:      

 

   Investitionsmaßnahme      

       Investitionsauftrag:      

 

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