- Behandlung der zum Vorentwurf eingegangenen Stellungnahmen
- Billigung des Planentwurfes
Anlässlich der geplanten Erweiterung der Firma Nagel hat die
Verbandsversammlung des GVV Reichenbach an der Fils in öffentlicher Sitzung am
19.03.2018 beschlossen den gemeinsamen Flächennutzungsplan zu ändern und den
Vorentwurf der Planänderung gebilligt. Die bislang im Flächennutzungsplan
ausgewiesene landwirtschaftliche Fläche östlich des Betriebsgeländes der Fa.
Nagel soll in eine gewerbliche Baufläche umgewandelt werden.
In der Zeit vom 09.04.2018 bis 18.05.2018 wurde die frühzeitige
Öffentlichkeitsbeteiligung in Form einer öffentlichen Planauslegung
durchgeführt. Parallel dazu wurden die Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange am Verfahren beteiligt.
Alle während der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung und der
Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange eingegangenen
Stellungnahmen sind mit einer Stellungnahme der Verwaltung und Planer der
Beschlussvorlage beigefügt.
Die eingegangenen Stellungnahmen sind gemäß § 1 Abs. 7 BauGB unter
Berücksichtigung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und
untereinander gerecht abzuwägen.
Aufgrund der eingegangenen Stellungnahmen sind aus planerischer Sicht
keine Planänderungen erforderlich. Es wird lediglich die nachrichtliche
Darstellung der HQ100- und HQextrem-Überschwemmungslinien im Plan empfohlen.
Viele der eingegangenen Stellungnahmen betreffen Details, die im Zuge
des durch die Gemeinde Reichenbach durchgeführten Bebauungsplanes behandelt
werden.
Im Zuge der Aufstellung des Bebauungsplanes wurde in der Zwischenzeit auch
ein Umweltbericht mit Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung erstellt. Dieser ist
auch Bestandteil der Flächennutzungsplanänderung. Unter Berücksichtigung von
Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen und externen Ausgleichsmaßnahmen ist ein
vollständiger naturschutzrechtlicher Ausgleich möglich. Die Festlegung dieser
Maßnahmen ist Gegenstand des Bebauungsplanverfahrens.
Zur Beurteilung artenschutzrechtlicher Belange ist auch noch eine
spezielle Artenschutzrechtliche Prüfung erforderlich. Die notwendigen Untersuchungen
hierzu laufen bereits, dauern jedoch jahreszeitlich bedingt nach Aussage des
Biologen noch bis September dieses Jahres an. Bis zum Feststellungsbeschluss
wird mit Ergebnissen gerechnet.
Vorläufig kann davon ausgegangen werden, dass mit artenschutzrechtlichen
Verbotstatbeständen dann nicht zu rechnen ist, wenn nicht in das Begleitgehölz
der Fils eingegriffen wird und ein Abstand zum Gehölz gehalten wird. Ein
entsprechender Abstand ist vorgesehen. Daher kann ein Eingriff in das Gehölz
vermieden werden.
Mit dem gebilligten Planentwurf der Flächennutzungsplanänderung kann
die öffentliche Auslegung des Planentwurfes nach § 3 Abs. 2 BauGB und die
Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4
Abs. 2 BauGB durchgeführt werden.
1. Nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange untereinander und gegeneinander werden vorgetragene Stellungnahmen entsprechend den beiliegenden Stellungnahmen der Verwaltung und Planer berücksichtigt.
2. Den übrigen vorgetragenen Stellungnahmen wird nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange untereinander und gegeneinander nicht entsprochen.
3. Der Entwurf der 4. Änderung der 1. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes des Gemeindeverwaltungsverbandes Reichenbach an der Fils in der Fassung vom 08.02.2018/12.07.2018 wird mit Begründung in der Fassung vom 08.02.2018/12.07.2018 und Umweltbericht gebilligt.
4. Der Entwurf der 4. Änderung der 1. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes des Gemeindeverwaltungsverbandes Reichenbach an der Fils, wird mit Begründung, Anlagen und Umweltbericht nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt.
Finanzielle Auswirkungen Ja Nein
Ergebnishaushalt
Teilhaushalt: Produktgruppe:
Investitionsmaßnahme
Investitionsauftrag:
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