Eichstraße 7/1, Flst. 107/7
- Nachgenehmigung einer errichteten Balkonanlage
Beantragt wird die Nachgenehmigung einer bereits errichteten Balkonanlage in der Eichstraße 7/1, Flurstück 107/7.
Das Grundstück liegt nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes, sondern innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils von Reichenbach an der Fils.
Die Zulässigkeit der Balkonanlage richtet sich somit nach den Bestimmungen des § 34 BauGB. Demnach ist ein Bauvorhaben dann zulässig, wenn es sich unter anderem nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist.
An der Südseite des Gebäudes Eichstraße 7/1 wurde eine
Balkonanlage mit jeweils einem Balkon für das 1.Obergeschoss und das
Dachgeschoss errichtet. Mit einem Gesamtvolumen von
ca. 100 m³ wird das nach § 50 Abs. 1 Anhang Nr. 1k der LBO bis 40 m³
verfahrensfrei mögliche Maß überschritten. Der Bauherr wurde deshalb von der
Baurechtsbehörde aufgefordert, nachträglich den erforderlichen Antrag
einzureichen.
Aus städtebaulicher Sicht bestehen keine Bedenken.
Deshalb wird von Seiten der Verwaltung vorgeschlagen, dem vorliegenden Bauantrag das Einvernehmen der Gemeinde nach § 36 Abs.1 BauGB zu erteilen.
Priorität E: ./.
1. Von der Sachdarstellung der Verwaltung wird zustimmend Kenntnis genommen.
2. Die Gemeinde
erteilt dem vorliegenden Bauantrag ihr Einvernehmen nach
§ 36 Abs.1 BauGB.