Allgemein
Nach § 48 des Gesetzes über die Ladenöffnung vom 04.02.2007 können die Gemeinden für die Verkaufsstellen aus Anlass von öffentlichen Festen, Märkten, Messen und ähnlichen Veranstaltungen an jährlich höchstens drei Sonn- und Feiertagen eine Ladenöffnung zulassen. Die Genehmigung als Markt ist beim Landratsamt einzuholen.
Frühjahrsputz
Die Reichenbacher Werbeinitiative WIR führt bereits seit dem Jahr 2003 in Reichenbach an der Fils den „Frühjahrsputz“ in der Haupt-/Bahnhof- und Marienstraße durch.
Nachdem der Palmsonntag sich als fester Markttag wegen der zeitlichen Verschiebung der Ostertage nicht als praktikabel herausgestellt hat, legt die Werbeinitiative ihren verkaufsoffenen Sonntag immer auf den April fest. In diesem Jahr soll dies der 5. April sein.
Novembermarkt
Der Novembermarkt wurde bereits im Jahr 1995 als Krämermarkt festgesetzt und auch in der Marktsatzung mit dem Termin am 1. Sonntag im November festgelegt. Die einzige Ausnahme ist, wenn dieser Sonntag auf den Feiertag „Allerheiligen“ fällt. Dann wird aus Respekt für diesen Tag der letzte Sonntag im Oktober für den Novembermarkt gewählt.
Nachdem das Wetter bei den letzten Novembermärkten nicht immer zum Marktbummel eingeladen hat, hat die Verwaltung gemeinsam mit der Werbeinitiative WIR einen Alternativtag für diese Veranstaltung gesucht. 2019 fand der Markt an einem strahlenden Sonnentag am 20. Oktober statt. Nachdem, zumindest im Umkreis, am 3. Oktoberwochenende keine Märkte stattfinden, soll auch im diesem Jahr der Markt an diesem Wochenende stattfinden. Die Gemeinde lobt hierfür gemeinsam mit der WIR einen Namenswettbewerb für diesen Markt aus. Der Gewinner bzw. die Teilnehmer erhalten Preise.
Ladenöffnungszeiten
Die Ladenöffnungszeiten werden per Allgemeinverfügung bekannt gegeben. Diese haben sich auf den Veranstaltungen „Frühjahrsputz“ wie auf dem „Novembermarkt“ von 12 bis 17 Uhr bewährt und sollen beibehalten werden.
Priorität B: Bürgermeister und Amtsleiter sind vom Sachbearbeiter aktiv zu informieren. Der Gemeinderat erhält die Informationen auf Wunsch ebenfalls, jedoch sollte hier nicht die Erwartungshaltung entstehen, dass Gemeinderäte über jeden Schritt der Verwaltung im Detail Bescheid wissen müssen. Beteiligte / Betroffene und die Öffentlichkeit werden über das Ergebnis informiert
1. Dem verkaufsoffenen Sonntag anlässlich des „Frühjahrsputzes“ am 05.04.2020 wird zugestimmt.
2. Dem verkaufsoffenen Sonntag anlässlich des „Novembermarktes“ am 18.10.2020 wird zugestimmt.
3. Die Verwaltung wird beauftragt entsprechende Genehmigungen einzuholen und Verfügungen zu erlassen.