Die abschnittweise Zweitbefahrung (=optische Untersuchung der Kanalisation mittels Kamera) im Rahmen der Eigenkontrollverordnung hat Ende 2017 mit der ersten Zone, dem Bereich Risshalde bis Weinbergstraße, begonnen und wurde im vergangenen Jahr für das Gebiet „Zentrum Nord“ fortgeführt. Die hierbei gewonnenen Zustandsdaten des Kanals wurden ausgewertet und innerhalb einer Sanierungsplanung entsprechend dem Handlungs- und Sanierungsbedarf aufgestellt. Grundsätzlich werden Kanäle in 5 Schadensklassen eingeteilt:
Handlungsbedarf |
Zustandsbeurteilung |
Zustandsklasse |
Sofort |
Sehr
starker Mangel |
0 |
Kurzfristig |
Starker
Mangel |
1 |
Mittelfristig |
Mittlerer
Mangel |
2 |
Langfristig |
Leichter
Mangel |
3 |
Kein
Handlungsbedarf |
Geringfügiger
Mangel |
4 |
Schadensfrei |
Kein
Mangel |
(5) |
Die Auswertung der zweiten Befahrungszone (Zentrum Nord) hat hierbei folgendes Ergebnis gebracht:
Der überwiegende Teil der Haltungen ist in einem befriedigendem Zustand (SK 2 – 4). Hier sind längerfristige Sanierungen im Rahmen anderer Maßnahmen wie beispielsweise Straßensanierungen oder Leitungsverlegungen durch Versorger möglich und einzuplanen.
Kurzfristiger Handlungsbedarf besteht bei den Haltungen der Zustandsklasse 0 und 1, für die bereits ein grabenloses Sanierungsverfahren geplant worden und nun schrittweise umzusetzen ist. Dabei handelt es sich fast ausschließlich um das Schlauch- und Kurzliningverfahren, bei dem in der Regel werkseitig hergestellte, vorkonfektionierte und mit Kunstharz getränkte Gewebeschläuche in das Altrohr eingezogen und im Kanal mit Luft- oder Wasserdruck gegen die Altrohrwand aufgestellt, gepresst und dann ausgehärtet werden. Die Aushärtung erfolgt unter UV-Lichtbestrahlung. Dadurch werden die Lebensdauer sowie die statischen Eigenschaften des Kanals um etwas 25 – 30 Jahre verlängert. Die in die Sanierung fallenden Kanalhaltungen sind im Anhang unter Angabe des jeweiligen Verfahrens aufgelistet.
Die Sanierungskosten für die 40 Haltungen betragen ca. 250.000 € zzgl. der Ingenieurkosten. Derzeit werden noch einzelne Haltungen im Zuge der Neuberechnung des AKPs (Allgemeiner Kanalisationsplan) überprüft. Sollte sich dabei herausstellen, dass grundsätzlich ein größerer Durchmesser an Stellen, bei denen ebenfalls eine Sanierung anfällt, notwendig wird, werden diese zurückgestellt. In diesem Fall ist dann eine offene Sanierung und damit eine weiterführende Planung notwendig.
Im Sanierungsumfang sind zudem noch restliche Haltungen aus der ersten Sanierungszone enthalten.
Weiteres Vorgehen
Um den Ansprüchen der Siedlungswasserwirtschaft (technisch und hydraulisch), dem Schutz für Boden und Grundwasser sowie dem Werterhalt gerecht zu werden, ist eine kontinuierliche Sanierung und Erneuerung des Ortskanalnetzes, ebenso in Bezug auf die gesetzlichen Vorgaben, unerlässlich. Es ist deshalb vorgesehen, für das restliche Kanalnetz sukzessive und parallel zur fortschreitenden Kanalbefahrung, den daraus resultierenden Sanierungsbedarf gezielt und wirtschaftlich fortzuführen.
Priorität B: Bürgermeister und Amtsleiter sind vom Sachbearbeiter aktiv zu informieren. Der Gemeinderat erhält die Informationen auf Wunsch ebenfalls, jedoch sollte hier nicht die Erwartungshaltung entstehen, dass Gemeinderäte über jeden Schritt der Verwaltung im Detail Bescheid wissen müssen. Beteiligte / Betroffene und die Öffentlichkeit werden über das Ergebnis informiert
1. Von der Sachdarstellung wird Kenntnis genommen.
2. Das Ingenieurbüro VTG Straub wird auf Grundlage der Entwurfsplanung beauftragt, die Kanalsanierungsarbeiten für die Befahrungszone 2 (Zentrum Nord) auszuschreiben. Die Ingenieurleistungen werden auf Basis der HOAI 2013 gem. §44 in der Honorarzone II (Mindestsatz) vergeben.