- Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen
- Satzungsbeschlüsse für den Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften
1.
Verfahrensstand:
In öffentlicher Sitzung am 21.07.2020 hat
der Gemeinderat den Beschluss zur Änderung des Bebauungsplanes „Fürstenstraße“
im beschleunigten Verfahren nach
§ 13a BauGB gefasst und den Entwurf des Bebauungsplanes und der örtlichen
Bauvorschriften „Fürstenstraße – 1. Änderung“ gebilligt. Ziel der Planung ist die Quartiersentwicklung mit drei
Mehrfamilienhäusern. Es sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur
Erweiterung des Wohnraumangebotes
der Gemeinde Reichenbach geschaffen werden.
Anschließend wurde der Bebauungsplanentwurf in der Zeit vom 10.08.2020 bis
10.09.2020 öffentlich ausgelegt. Während dieser Zeit wurden auch die
betroffenen Behörden und sonstigen Träger Öffentlicher Belange am Verfahren
beteiligt.
2.
Öffentliche Auslegung und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange:
Während der öffentlichen Auslegung wurden Stellungnahmen seitens der
Öffentlichkeit abgegeben. Diese und die
eingegangenen Stellungnehmen der Behörden
und sonstigen Träger Öffentlicher Belange sind der Sitzungsvorlage mit einer Stellungnahme
der Verwaltung und der Planer beigefügt.
Private Stellungnahmen:
In den eingegangenen Stellungnahmen von Anwohnern werden im Wesentlichen die
bauliche Dichte, die Höhenentwicklung und die Höhenlage der geplanten Gebäude
kritisiert. In diesem Zusammenhang werden negative Auswirkungen auf den
Geländeübergang am südlichen Rand des Planbereiches zu den angrenzenden
Grundstücken, durch den Abstand zur bestehenden Bebauung, den zu erwartenden
Verkehr und die Tiefgarage befürchtet.
Grundsätzlich ist darauf hinzuweisen, dass im Zuge der Mehrfachbeauftragung vor
dem Hintergrund des Wohnraummangels und dem Grundsatz der Innenentwicklung vor
Außenentwicklung und damit einer flächensparenden Bebauung bewusst eine
dichtere und vergleichsweise hohe Bebauung im Planbereich gewählt wurde, die
sich an den beiden westlich des Planbereiches bestehenden Mehrfamilienhäusern
orientiert.
Nachbarschützende Belange sind im Zuge der weiteren Planungen durch die
Einhaltung der notwendigen Abstandflächen nach LBO und die Erstellung
notwendiger Stützmaßnahmen auf dem Baugrundstück ohne Benutzung von
Nachbargrundstücken selbstverständlich einzuhalten.
Durch die Zufahrt zu den künftigen Gebäuden ist mit Mehrverkehr auf der
Katharinenstraße zu rechnen. Durch die Ausweisung der Katharinenstraße als
verkehrsberuhigter Bereich gilt heute schon eine sehr geringe
Fahrgeschwindigkeit von 7 km/h für Fahrzeuge und eine besondere gegenseitige
Rücksichtnahme aller Verkehrsteilnehmer, was auch für künftige neue Anwohner
gilt.
Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange:
Von Seiten der Raumordnung wird die flächensparende Bebauung begrüßt. Die
bekannte Hochwassersituation (HQextrem) ist ausreichend berücksichtigt. Im
Hinblick auf die Regenwasserableitung und die Grundwassersituation liegt nun
ein Baugrundgutachten vor, das hierzu genauere Erkenntnisse liefert und als
Grundlage für die weitere Planung der Gründung, Bauwerksausbildung und
Entwässerungsplanung im Rahmen der Objektplanung herangezogen werden kann. Im
Hinblick auf artenschutzrechtliche Belange sind Rodungs- und Abbruchzeiten zu
beachten. Auch weitere Stellungnahmen zu verkehrsplanerischen Belangen und
Fragen zum Feuerlöschwesen und Müllentsorgung sind für die Objektplanung
relevant.
Abwägung:
Alle während des Bebauungsplanverfahrens eingegangenen Stellungnahmen sind gemäß § 1 Abs.7 BauGB unter Berücksichtigung der öffentlichen und
privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen.
3.
Planentwurf:
Der Bebauungsplan basiert auf dem Plankonzept von Glück+Partner, Freie
Architekten, der im Rahmen einer Mehrfachbeauftragung zur Umsetzung gewählt
wurde.
An der bereits im Entwurf vorgesehenen Planung kann aus planerischer Sicht
festgehalten werden.
Aufgrund der eingegangenen
Stellungnahmen wird empfohlen folgende klarstellende Ergänzungen von
Festsetzungen im Bebauungsplan vorzunehmen:
-
Umformulierung der Festsetzungen zur Zulassung der Tiefgarage und von
Nebenanlagen zur rechtlichen Klarstellung.
-
Festsetzung eines Mindestabstandes für Baumpflanzungen zu öffentlichen
Flächen zur Freihaltung des Lichtraumprofils der Verkehrsflächen.
Die Grundzüge der Planung sind durch diese Änderungen nicht berührt.
Darüber hinaus werden Ergänzungen von Hinweisen zum Immissionsschutz, zum
Baugrund und den Grundwasserverhältnissen aufgrund des vorliegenden
Baugrundgutachtens, zu Sichtbeziehungen bei Tiefgaragenausfahrten und zu
gesetzlichen Vorgaben im HQextrem-Bereich vorgeschlagen.
Der Plan wird noch um die Verfahrensvermerke ergänzt. Die Darstellung des
Liegenschaftskatasters als Plangrundlage wird redaktionell angepasst.
Die Begründung wird entsprechend der vorgeschlagenen Behandlung der
eingegangenen Stellungnahmen angepasst.
Die Anpassungen wurden in die Planunterlagen bereits eingearbeitet. Die
aktuellen Planunterlagen liegen der Drucksache bei.
4. Abschluss des Verfahrens:
Da aus planerischer Sicht keine Änderungen erforderlich sind, welche die
Grundzüge der Planung berühren, können die Satzungsbeschlüsse über den
Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften gefasst werden. Die bislang im
Planbereich geltenden Festsetzungen des Bebauungsplanes „Fürstenstraße“ werden
außer Kraft gesetzt. Mit der öffentlichen Bekanntmachung des
Satzungsbeschlusses treten der Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften
in Kraft.
Priorität B: Bürgermeister und Amtsleiter sind vom Sachbearbeiter aktiv zu informieren. Der Gemeinderat erhält die Informationen auf Wunsch ebenfalls, jedoch sollte hier nicht die Erwartungshaltung entstehen, dass Gemeinderäte über jeden Schritt der Verwaltung im Detail Bescheid wissen müssen. Beteiligte / Betroffene und die Öffentlichkeit werden über das Ergebnis informiert
1.
Nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange untereinander und
gegeneinander werden vorgetragene Stellungnahmen entsprechend den beiliegenden
Stellungnahmen der Verwaltung und Planer vom 06.10.2020 berücksichtigt.
2.
Den übrigen vorgetragenen Stellungnahmen wird nach Abwägung der
öffentlichen und privaten Belange untereinander und gegeneinander entsprechend
den beiliegenden Stellungnahmen der Verwaltung und Planer vom 06.10.2020 nicht
entsprochen.
3.
Der im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufgestellte
Bebauungsplan „Fürstenstraße – 1. Änderung“, in der Fassung vom
08.07.2020/06.10.2020 wird nach § 10 BauGB i.V. mit § 4 GemO als Satzung
beschlossen.
4.
Die zusammen mit dem Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren nach
§ 13a BauGB aufgestellten örtlichen Bauvorschriften „Fürstenstraße – 1.
Änderung“, in der Fassung vom 08.07.2020/06.10.2020 werden nach § 74 LBO i.V.
mit
§ 4 GemO als Satzung beschlossen.
5.
Die Begründung zum Bebauungsplan und den örtlichen Bauvorschriften „Fürstenstraße –
1. Änderung“, in der Fassung vom 08.07.2020/06.10.2020 wird gebilligt.
6. Mit Inkrafttreten des Bebauungsplanes und der örtlichen Bauvorschriften „Fürstenstraße – 1. Änderung“ treten alle bisher im Geltungsbereich gültigen Festsetzungen des Bebauungsplanes und der örtlichen Bauvorschriften „Fürstenstraße“ vom 03.08.2007 außer Kraft.
Finanzielle Auswirkungen Ja Nein
Ergebnishaushalt
Teilhaushalt: Produktgruppe:
Investitionsmaßnahme
Investitionsauftrag:
Ausgaben |
|
lfd. Jahr |
Folgejahr(e) |
davon VE |
Planansatz |
|
|
|
|
üpl / apl |
|
|
|
|
Gesamt |
|
|
|
Einnahmen |
|
lfd. Jahr |
Folgejahr(e) |
Planansatz |
|
|
|
üpl / apl |
|
|
|
Gesamt |
|
|