- Vorstellung einer Freiraumstudie
- Weiteres Vorgehen
In der heutigen
Sitzung des Gemeinderates wird die beauftragte Freiraumstudie für den Schul-
und Sportcampus vorgestellt. Ausgehend von der städtebaulichen Zielsetzung für
den Neubau einer Sporthalle und Mensa westlich der Brühlhalle bildet die Renaturierung
des Lützelbaches und eine damit verbundene Erlebbarkeit des Gewässers in diesem
Bereich den Rahmen für die Freiraumüberlegungen.
Ziel der
Freiraumstudie ist es, Varianten einer möglichen Freiraumentwicklung anhand von
Lageplandarstellungen und Leitbildern aufzuzeigen. Die Integration des
Lützelbachs in das Freiraumkonzept spielt hierbei eine wesentliche Rolle und
bildet den Ansatzpunkt einer bewussten Integration eines renaturierbaren
Erlebnisraums in eine sehr bedeutende und sehr stark frequentierte
innerörtliche Grün- und Sportfläche.
Die
ökologischen Zielsetzungen einer naturnahen Entwicklung werden zusammen mit dem
Bedarf nach Erlebbarkeit und Zugänglichkeit des Fließgewässers aufgezeigt.
Zusätzlich
zu den städtebaulichen Festlegungen und Vorgaben durch den Standort der neu
geplanten Sporthalle mit Mensa bilden die Inhalte des Abschlussberichts zur
kommunalen Sportentwicklungsplanung des Instituts für Kooperative Planung und
Sportentwicklung GbR (Wolfgang Schabert, Dr. Stefan Eckl), „Sport und Bewegung
in Reichenbach“ vom Juli 2017 eine weitere Grundlage der Freiraumbetrachtung.
Neue Sport- und Bewegungsflächen sowie Spielflächen und die Schaffung wichtiger
Wegebeziehungen im gesamten Campus werden dargestellt.
Die
vom Büro Fischer + Partner vorgestellte Studie stellt hierzu erste
Freiraumentwicklungsvarianten für die weitere Meinungsbildung zur Diskussion
und ist somit kein vollständig abgeschlossenes Konzept, sondern bietet den
Ansatz für eine Abwägung der verschiedenen Inhalte. Neben den inhaltlichen
Ansätzen zur Entwicklung des Schulcampus, werden Vorschläge zur
Flächengliederung aufgezeigt. Hintergrund dieser Ansätze ist auch die
Beantwortung der Fragestellung, welche Flächen zu welchem Zeitpunkt sinnvoll im
Zusammenhang hergestellt werden sollten und welche Flächen gänzlich unabhängig
vom Abbruch der Alten Schulturnhalle realisierbar wären - um ggf. während
der Zeit des bereits erfolgten Verlustes der aktuellen Sportflächen während des
Baus der neuen Sporthalle trotzdem ein gewisses Maß an Freizeitbewegungsflächen
anzubieten zu können.
Zum
Einen bemüht sich daher die Studie, die Bestandsituation zu analysieren, die
Rahmenbedingungen der Entwicklung aufzuzeigen und in Form von einfachen
Flächenlayouts planerische Grundansätze darzustellen sowie deren Vor – und
Nachteile darzulegen. Es ist ein wichtiges Ziel mit der Realisierung der neuen
Sporthalle die vorhandenen Flächen zu attraktivieren und Angebote zu geben, um
die beliebten und sehr stark frequentierten Flächen weiter zu entwickeln. Die
landschaftsökologischen Grundlagen, gesetzlichen Rahmenbedingungen und der
Bedarf nach Freizeitflächen für alle Altersgruppen werden im Kontext des
Naturschutzes und der Erholungsvorsorge aufgezeigt.
Für
das weitere Vorgehen bei der Planung des Freiraumes im Schul- und Sportcampus
gilt es, die vergaberechtliche Situation zu beleuchten. Hierzu wird Herr
Mittner von Drees & Sommer, der als Projektsteuerer unser Neubauvorhaben
auf jeder Ebene begleitet, ebenfalls in der Sitzung sein, um die Grundlagen des
Vergaberechtes für diesen Bereich ausführlich darzustellen. Nachfolgend hat
Herr Mittner die wichtigsten zu berücksichtigenden Punkte für die
vergaberechtliche Entscheidung zusammengefasst:
„ Mit Projektbeschluss
zur 2-Feld-Sporthalle wurden auch die direkt umliegenden Freiflächen
berücksichtigt. Dies betrifft folgende Flächenarten:
-
Baurechtlich
erforderliche Flächen (Stellplätze)
-
Zugangsflächen
zum Gebäude
-
Flächen
zur Baustelleneinrichtung, die nach Fertigstellung der Halle wieder hergestellt
werden müssen
Aufgrund der direkt
anschließenden Schnittstelle zum Schulcampus gibt es verschiedene Punkte im
Freiraum zur Klärung. Aus einer vorausschauenden Perspektive sowie mit dem
Anspruch einer möglichst guten und ganzheitlichen Lösung, sollten diese Fragen
fachkompetent über einen Landschaftsarchitekten geklärt werden. Die großen
Campusflächen sind nicht Teil des Projekts „Neubau 2-Feld-Sporthalle“ und
müssen als separates Projekt bearbeitet werden. Die Trennung ist insbesondere
aufgrund der unterschiedlichen Fördermöglichkeiten strikt einzuhalten.
Für Planung,
Ausschreibung, Vergabe und Umsetzung der Außenräume des Schulcampus ist ein
fachkompetentes Büro für Freiraumplanung erforderlich. Damit eine vergaberechtskonforme
Beauftragung eines Landschaftsarchitekten erfolgen kann, mussten verschieden
Punkte umgesetzt werden:
- Zur
Klärung und Definition des Projektumfangs (Bearbeitungsgrenzen, Größe,
Zuwegungen, Sportplatz, besondere Anforderungen etc.) hat das Büro Fischer
+ Partner eine Vorstudie in Varianten erarbeitet.
- Aus
dem Projektumfang wurde eine Honorar-Prognose über das
voraussichtliche Auftragsvolumen des Landschaftsplaners ermittelt.
- Das
prognostizierte Planerhonorar liegt nach grober Einschätzung unterhalb des
aktuell geltenden EU-Schwellenwerts für Planerhonorare (214.000 € netto).
Nach Klärung des
prognostizierten Planerhonorars für die Freiraumplanung des Schulcampus muss
kein EU-weites Planer-Auswahlverfahren durchgeführt werden. Aufgrund aktueller
Corona-Erleichterungen muss auch keine öffentliche Ausschreibung erfolgen, so
dass die Ausschreibung des Freiraumplaners beschränkt erfolgen kann. Somit
werden drei Angebote von Freiraumplanern eingeholt, die wirtschaftlich und
inhaltlich bewertet werden. Der insgesamt am besten geeignete Bieter erhält
abschließend den Auftrag.
Mit dieser
Vorgehensweise wird sichergestellt, dass eine vergaberechtskonforme
Ausschreibung des Freiraumplaners für den Schulcampus erfolgt. Dies ist die
Voraussetzung, dass Schnittstellen zum Außenbereich der 2-Feld-Sporthalle
ganzheitlich und gut gelöst werden. Somit besteht die Chance, alle
Fördermöglichkeiten vollumfänglich auszunutzen, um möglichst viele Zuschüsse
für das Projekt zu erhalten.“
Priorität B: Bürgermeister und Amtsleiter sind vom Sachbearbeiter aktiv zu informieren. Der Gemeinderat erhält die Informationen auf Wunsch ebenfalls, jedoch sollte hier nicht die Erwartungshaltung entstehen, dass Gemeinderäte über jeden Schritt der Verwaltung im Detail Bescheid wissen müssen. Beteiligte / Betroffene und die Öffentlichkeit werden über das Ergebnis informiert
1.
Von
der Sachdarstellung wird Kenntnis genommen.
- Die
Planung für die Freiraumflächen des Schulcampus wird aufgrund der
Schnittstellen zum Außenraum der 2-Feld-Sporthalle sowie wegen des
dringend bestehenden Handlungsbedarfs begonnen.
- Die
Freiraumstudie von Fischer und Partner dient als Grundlage für die
Ausschreibung eines Freiraumplaners.
4. Drees & Sommer SE wird beauftragt, das beschränkte Auswahlverfahren für Planerleistungen für die Gestaltung der Außenanlagen des Sport- und Schulcampus durchzuführen.