- Gebührenkalkulation für die Jahre 2022 + 2023
- Festsetzung der Abwassergebühren zum 01.01.2022
Am 22. Oktober 2019 hat der Gemeinderat zuletzt die Festsetzung der Abwassergebühr zum 01.01.2020 beschlossen. Damals wurde die Schmutzwassergebühr um 0,25 €/m³ und die Niederschlagswassergebühr um 0,09 €/m² erhöht.
Um eine gewisse Kontinuität bei der Gebührenhöhe zu erreichen sowie den Ausgleich der Kostenüber- und -unterdeckungen zu erleichtert, wird die Gebührenkalkulation nun erstmals auf einen zweijährigen Kalkulationszeitraum umgestellt. D.h. es werden die zu erwartenden Kosten und Erlöse für die Jahre 2022 und 2023 ermittelt. Hierdurch ergibt sich für die Jahre 2022 und 2023 ein einheitlicher Gebührensatz.
Die Neukalkulation der
Abwassergebühren ergab, dass sowohl bei der Schmutzwassergebühr, als auch bei
der Niederschlagswassergebühr eine Erhöhung notwendig ist, um an der
kostendeckenden Abwassergebühr weiterhin festzuhalten.
Die bisherige Schmutzwassergebühr von 2,20 €/m³ soll daher um 0,33 € auf
2,53 €/m³ angepasst werden. Die Niederschlagswassergebühr würde sich um 0,06
€/m² auf 0,54 €/m² erhöhen.
Grund für die Erhöhungen der Abwassergebühren sind vor allem
Investitionen im Bereich der Kläranlage, die sich auf die Abschreibungen und
somit auf die Abwassergebühr auswirken.
Des Weiteren sind sowohl im Bereich der Kläranlage als auch im Bereich
der Kanalisation die Unterhaltungsaufwendungen gestiegen. Hier sind Mehrkosten
bei dem Einsatz der mobilen Schlammentwässerung der Kläranlage sowie der
Umsetzung der Eigenkontrollverordnung im Bereich der Kanalisation zu
verzeichnen.
Im Vergleich zur Gebührenkalkulation aus 2020 ist der Gebührenbedarf bei
der Schmutzwassergebühr um ca. 160.000 €, bei der Niederschlagswassergebühr um
ca. 34.000 € pro Jahr gestiegen. So kann trotz gestiegener verkaufter
Abwassermenge die Abwassergebühr nicht konstant gehalten werden. Im Hinblick
auf eine kostendeckende Abwassergebühr ist daher eine Gebührenerhöhung
notwendig.
Als Bemessungsgrundlage für die
Schmutzwassergebühr wird der Frischwassermaßstab gewählt. Bemessungsgrundlage
für die Niederschlagswassergebühr sind die überbauten oder darüber hinaus
befestigten Flächen der an die Abwasserbeseitigung angeschlossenen Grundstücke.
Bei der Gebührenberechnung wurde sich an den Kosten und Erlösen mit Ausnahme der kalkulatorischen Kosten aus den Rechnungsergebnissen des Jahres 2020 orientiert und auf die Jahre 2022 und 2023 entsprechend angepasst. Die Aufteilung der Kosten auf die Schmutz- und Niederschlagswasserbeseitigung erfolgt nach den in der Gebührenkalkulation erläuterten Grundsätzen. Zu den ansatzfähigen Kosten in der Gebührenkalkulation gehören nach § 14 Abs. 3 Satz 1 Kommunalabgabengesetz Baden-Württemberg auch die angemessene Verzinsung des Anlagekapitals und angemessene Abschreibungen. In die Gebührenkalkulation wurden die tatsächlich anfallenden Fremdkapitalzinsen eingerechnet. Dies entspricht einer durchschnittlichen Verzinsung des Anlagekapitals von 2,74 % für 2022 und 2,50 % für 2023. Bei der Ermittlung der Abschreibungen wurden die Anschaffungs- und Herstellungskosten zu Grunde gelegt.
Die Kostenüber- und -unterdeckungen der letzten Jahre bei der Schmutzwassergebühr und der Niederschlagswassergebühr wurden eingerechnet. Somit wird an dem Grundsatz der hundertprozentigen Kostendeckung bei der Abwasserbeseitigung auch weiterhin festgehalten.
Priorität D: Berichterstattung im Reichenbacher Anzeiger / Homepage
1. Die vorgelegte Gebührenkalkulation (Anlage 1) wird zustimmend zur Kenntnis genommen.
2. Die
Abwassergebühren (§ 42) für den Kalkulationszeitraum 2022 und 2023 werden zum
01.01.2022 wie folgt geändert:
- die Schmutzwassergebühr beträgt 2,53 €/m³
- die Schmutzwassergebühr für Schmutzwasser, das in öffentliche Kanäle, die nicht an ein Klärwerk angeschlossen sind, eingeleitet wird, beträgt 0,88 €/m³
- die Abwassergebühr für Abwasser, das zu einer öffentlichen Abwasserbehandlungsanlage gebracht wird (§ 38 Abs. 3) beträgt 32,40 €/m³
- die
Niederschlagswassergebühr beträgt 0,54
€/m²
3. Die Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung vom 13. Dezember 2011, zuletzt geändert am 22.10.2019, wird wie folgt geändert:
Gemeinde
Reichenbach an der Fils
Satzung
zur Änderung der Satzung über
die öffentliche Abwasserbeseitigung
(Abwassersatzung - AbwS)
der Gemeinde Reichenbach an
der Fils
vom..............
Aufgrund von § 46 Absatz 4 und 5 des Wassergesetzes für
Baden-Württemberg und der §§ 4 und 11 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg
in Verbindung mit den §§ 2, 8 Abs. 2, 11, 13, 20 und 42 des
Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg (KAG) hat der Gemeinderat der
Gemeinde Reichenbach an der Fils am die Satzung zur
Änderung der Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung (Abwassersatzung
– AbwS) vom 13. Dezember 2011, zuletzt geändert am 22.10.2019, wie folgt
beschlossen:
§ 1
§ 42 wird wie folgt neu gefasst:
§ 42
Höhe der
Abwassergebühr
(1) Die Schmutzwassergebühr (§ 40) beträgt je m3 Schmutzwasser
ab dem 01.01.2022 2,53
€
(2) Wird Schmutzwasser in
öffentliche Kanäle eingeleitet, die nicht an ein Klärwerk angeschlossen sind,
beträgt die Gebühr je m3 Schmutzwasser
ab dem 01.01.2022 0,88
€
(3) Die
Abwassergebühr für Abwasser, das zu einer öffentlichen
Abwasserbehandlungsanlage gebracht wird (§ 38 Abs. 3),
beträgt je
m³ Abwasser 32,40
€
(4) Die Niederschlagswassergebühr (§ 40a)
beträgt je m² der nach § 40a Abs. 2 bis 4 gewichteten
versiegelten Fläche
ab dem 01.01.2022 0,54
€
(5)
Beginnt oder endet die gebührenpflichtige Benutzung in den Fällen des § 40a
während des Veranlagungszeitraumes, wird für jeden Kalendermonat, in dem die
Gebührenpflicht besteht, ein Zwölftel der Jahresgebühr angesetzt.
§ 2
Diese Satzung tritt am 01.01.2022 in Kraft.