Betreff
Digitalisierung – service-bw.de
Haushaltsanträge FW 1/2022 und SPD 8/2022
Vorlage
2022/037
Aktenzeichen
049.00
Art
Beschlussvorlage

Haushaltsanträge

Im Rahmen der Generaldebatte zum Haushalts- und Finanzplan 2022 wurden folgende Anträge gestellt.

Fraktion / Gruppierung

Betreff

Antrag / Anfrage

FW

1/2022

Digitalisierung - Verwaltung

Wir beantragen einen Sachstandsbericht zu den weiteren im Zuge des Online-Zugangsgesetzes zu digitalisierenden Verwaltungsleistungen.

SPD

8/2022

Digitalisierung - Onlinedienste für Bürgerinnen und Bürger

Corona hat uns gezeigt, dass wir in der Digitalisierung weiterkommen müssen. Dazu gehört zweifelsfrei der Breitbandausbau als wichtige Voraussetzung. Zeitgemäße digitale Onlinedienste für die Bürgerinnen und Bürger gehören aber genauso dazu und sollten in Reichenbach vorangebracht werden. Wir bitten um einen Sachstandsbericht der Verwaltung diesbezüglicher Überlegungen.

 

Was ist das Onlinezugangsgesetz? Welche Aufgaben kommen auf Bund, Länder und Kommunen zu? Und vor allem: Wie setzen wir das Onlinezugangsgesetz in Baden-Württemberg um?

Der Bundestag hat das Gesetz zur Verbesserung des Onlinezugangs zu Verwaltungsleistungen (OZG) oder kurz Onlinezugangsgesetz am 14. August 2017 mit Zustimmung des Bundesrates beschlossen. Es sieht eine vollständige Digitalisierung der wichtigsten Verwaltungsleistungen für Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen bis zum 31. Dezember 2022 vor. Jede Verwaltungsleistung muss demnach unabhängig von Ort und Zeit barriere- und medienbruchfrei nutzbar sein.

 

Land und Kommunen haben sich auf eine Doppelstrategie zur erfolgreichen Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes verständigt. Das Gesetz verpflichtet Bund, Länder und Kommunen dazu, ihre jeweiligen Verwaltungsleistungen bis Ende 2022 auch online über Verwaltungsportale anzubieten.

„Bei dieser Herausforderung lassen wir in Baden-Württemberg unsere Kommunen nicht allein, wir stemmen das gemeinsam – und dazu noch ziemlich erfolgreich! Mit der Doppelstrategie ermöglichen wir eine Digitalisierung mit Augenmaß – und zugleich mit mehreren Geschwindigkeiten. Wir schaffen damit als Spitzenreiter in Deutschland bereits jetzt konkrete Erfolgserlebnisse, die begeistern“, so das Innenministerium Baden-Württemberg

 

Eckpunkte für eine Doppelstrategie vereinbart

Das Land, die drei Kommunalen Spitzenverbände und die beiden zentralen IT-Dienstleister Komm.ONE und BITBW haben bereits in den vergangenen Wochen die Eckpunkte für eine Doppelstrategie zur erfolgreichen Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) fixiert und nun gemeinsam verabschiedet. Gemeinsames Ziel ist es, die digital gestellten Anträge der Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen durchgängig medienbruchfrei mit den jeweiligen Verwaltungsfachverfahren zu verknüpfen und mit einer elektronischen Bezahlfunktion zu versehen, um so ein echtes E-Government zum Nutzen aller zu gewährleisten.

Auf Basis des vom Land bereits eingeführten Universalprozesses können in kürzester Zeit mehrere hundert „einfache“ Verwaltungsleistungen rechtssicher digital angeboten werden, die oft nur wenige Prüfschritte beinhalten und in der Regel keine Anbindung an komplexe Fachverfahren voraussetzen. Parallel prüfen die Partner derzeit auf technischer Ebene, inwieweit der Universalprozess sich auch für die Nutzung bei komplexeren Verwaltungsdienstleistungen eignet oder als Basis für die schnelle Entwicklung von nutzerorientierten Standardprozessen dienen kann. Ziel ist in allen Fällen eine Ende-zu-Ende-Verarbeitung mit Anbindung an eine elektronische Bezahlmöglichkeit.

 

Enge und partnerschaftliche Zusammenarbeit

Für die verbleibenden Verwaltungsdienstleistungen mit vielen einzelnen Verfahrensschritten und unterschiedlichen Prozessbeteiligten, für die der Universalprozess weder in der einen, noch in der anderen Form genutzt werden kann, ist weiterhin die gemeinsame Entwicklung von sogenannten Standardprozessen vorgesehen. Dabei wird der Verwaltungsprozess vor der Digitalisierung grundlegend überarbeitet und möglichst auf wenige Verfahrensschritte gestrafft.

Die in enger und partnerschaftlicher Zusammenarbeit verfolgte Doppelstrategie soll nach dem Wunsch aller Beteiligten über die rechtlich notwendige Bereitstellung von Online-Leistungen hinaus mit der Möglichkeit zur Online-Transaktion den maximalen Nutzen für Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen schaffen und gleichzeitig die schnelle durchgängige Digitalisierung der baden-württembergischen Verwaltung voranbringen. Sie bildet somit einen Meilenstein und einen Innovationsschub auf dem Weg zur durchgängigen Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung, der die Bündelung aller Kräfte erfordert.

 

Vereinbarte Eckpunkte

Vereinbarte Eckpunkte für die Doppelstrategie zur erfolgreichen Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) in Baden-Württemberg:

Ziele:

·         Für die Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen Baden-Württembergs wird die digitale Antragstellung für möglichst alle Verwaltungsdienstleistungen kurzfristig ermöglicht. Bei Verwaltungsprozessen, die in komplexe Fachverfahren eingebettet sind, wird eine medienbruchfreie Überleitung in diese Fachverfahren gewährleistet. 

·         Für die Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen wird das elektronische Bezahlen bei jedem Verwaltungsprozess ermöglicht.

 

Strategie Lösungsbausteine:

Universalprozess (nominiert als bestes Projekt zur Umsetzung des OZG für den eGovernment-Wettbewerb):

·         Für einfache Verwaltungsleistungen, die nicht in komplexe Verwaltungsfachverfahren münden, werden in einem schlanken Digitalisierungsverfahren die elektronische Antragstellung und bei Bedarf auch das elektronische Verfahren ermöglicht.

·         Aktuell haben bereits mehr als 100 Kommunen in Baden-Württemberg mit Hilfe des Universalprozesses mehrere ihrer Verwaltungsleistungen digitalisiert, darunter z.B. Ulm (Führerscheinumtausch, Jagdscheinbeantragung), Heilbronn (Wohnsitzabmeldung) und Waiblingen (Bauvorbescheid, Kinderreisepassantrag). Aktuell wird auch geprüft, inwieweit der Universalprozess für die Nutzung bei komplexeren Verwaltungsfachverfahren und als Ausgangsbasis für die schnellere Entwicklung von Standardprozessen geeignet ist.

Standardprozess:

·         Komplexe Verwaltungsdienstleistungen werden Ende-zu-Ende digitalisiert. Dafür sollen die Nutzer der Leistungen in die Gestaltung der Prozesse intensiv einbezogen werden.

·         Mit den ersten Online-Verwaltungsleistungen (u.a. Ausstellung einer Wohnungsgeberbescheinigung, Beantragung einer Meldebescheinigung oder Plakatierungserlaubnis) wurden bereits wertvolle Erfahrungen und Grundlagen geschaffen, wie komplexe Verwaltungsprozesse standardisiert, digitalisiert und online verfügbar gemacht werden können. Weitere komplexe Prozesse wie zum Beispiel die Hilfe zum Lebensunterhalt oder die Grundsicherung werden aktuell erarbeitet.

 

Verwaltungsleistungen im Sinne des OZG

Unabhängig von der Rechtsform sind alle Leistungserbringende vom OZG erfasst, die hoheitliche Aufgaben wahrnehmen. Darunter fallen neben der unmittelbaren Verwaltung (Bundes-, Landes- und Kommunalbehörden) auch die Organisationen der Selbstverwaltung, u.a. der Sozialversicherung und der Kammern, oder auch beliehene Private, wie der TÜV. Der OZG-Umsetzungskatalog erfasst die Verwaltungsleistungen, die im Rahmen des OZG online verfügbar gemacht werden sollen. Die Liste umfasst derzeit 575 OZG-Leistungen.

 Diese setzen sich wie folgt zusammen:

2.1 Verteilung der OZG-Leistungen auf die föderalen Ebenen

 

Digitalisierung der einzelnen Verwaltungsleistungen.

Die Herkulesaufgabe, 575 Verwaltungsleistungen in wenigen Jahren zu digitalisieren, meistern Bund, Länder und Kommunen gemeinsam. Das Bundesinnenministerium koordiniert die Umsetzung auf der Grundlage des OZG-Umsetzungskonzepts. Die Länder haben die Themenfelder unter sich aufgeteilt und erarbeiten gemeinsam mit den Vollzugsbehörden auf Kreisebene und in den Kommunen die neuen Antragsverfahren.

Baden-Württemberg ist gemeinsam mit Hessen für die Digitalisierung der Leistungen im Bereich „Mobilität & Reisen“ verantwortlich. Das betrifft u.a. das Führerscheinwesen, den Erwerb und den Besitz von Fahrzeugen, aber auch Themen aus der Luft- und der Schifffahrt und der Logistik. Leistungen mit besonders hoher Nachfrage (z.B. Kfz-Zulassung oder Führerscheinwesen) werden vorrangig bearbeitet.

Die einzelnen Ebenen können Verwaltungsleistungen auch selbst erstellen Aussetzung ist jedoch genügend Manpower vor Ort zu haben.

 

 

Digitales Bezahlsystem

Das digitale Bezahlsystem ist zum einen über das kommunale Rechenzentrum Komm.ONE und zum anderen bei den Bankdienstleistern zu beantragen. Diese Verfahren sind inzwischen abgeschlossen und können seit Ende März 2022 implementiert werden.

 

Verwaltungsleistungen, die bei uns bereits freigeschalteten sind.

·         Anzeige eines Wanderlagers (EU-DLR)

·         Aufstellung von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit (EU-DLR)

·         Gewerbeanmeldung (EU-DLR)

·         Gründung eines Pfandleihgewerbes (EU-DLR)

·         Schaustellung von Personen (EU-DLR)

·         Straßensondernutzung beantragen (EU-DLR)

·         Straußwirtschaft anzeigen (EU-DLR)

·         Veranstaltung andere Spiele mit Gewinnmöglichkeit (EU-DLR)

·         Versteigerung fremder Sachen als öffentlich bestellter Versteigerer (EU-DLR)

·         Versteigerung fremder Sachen (EU-DLR)

Die Verwaltungsleistungen mit der Kennung (EU-DLR) wurden auf der Grundlage der europäischen Dienstleistungsrichtlinie zentral installiert. Die europäische Dienstleistungsrichtlinie (EU-DLR) ist am 28.12.2006 in Kraft getreten. Ziel der Richtlinie ist es, einen Rechtsrahmen zu schaffen, durch den die Gründung betrieblicher Niederlassungen in einem anderen EU-Mitgliedsstaat erleichtert und das Erbringen von Dienstleistungen über Landesgrenzen hinweg vereinfacht wird.

Die beiden folgenden Verwaltungsleistungen, die für die Bürger kostenlos sind und damit vor der Freischaltung des Bezahlsystems installiert werden konnten, wurden durch die Verwaltung bereits im Vorfeld implementiert:

·         Ins Ausland abmelden

·         Wohnungsgeber-Bescheinigung ausstellen

 

Für die Nutzung dieser Verwaltungsleistungen benötigt man ein persönliches (kostenloses) Servicekonto bei Service bw und muss sich je nach Leistung auch über die Onlinefunktion des Personalausweises identifizieren. Dieses Konto verfügt über einen Dokumentensafe und dient (ausschließlich) innerhalb von Baden-Württemberg zur Interaktion mit der Landesverwaltung, Kommunen und anderen Behörden.

 

Weiteres Vorgehen

Die Verwaltung hat für die Implementierung der einzelnen Verwaltungsleistungen einen Externen beauftragt. Die Koordinierung zwischen Verwaltung und dem Externen erfolgt durch eine Mitarbeiterin, die auf der Grundlage einer geringfügigen Beschäftigung angestellt ist.

Nachdem jetzt das Bezahlsystem installiert ist, können die vom Bund, Land und den Kommunen zur Verfügung stehenden Verwaltungsdienstleistungen sukzessive in enger Absprache mit den jeweiligen Ämtern implementiert werden.

 

Priorität B: Bürgermeister und Amtsleiter sind vom Sachbearbeiter aktiv zu informieren. Der Gemeinderat erhält die Informationen auf Wunsch ebenfalls, jedoch sollte hier nicht die Erwartungshaltung entstehen, dass Gemeinderäte über jeden Schritt der Verwaltung im Detail Bescheid wissen müssen. Beteiligte / Betroffene und die Öffentlichkeit werden über das Ergebnis informiert

 

 

Kenntnisnahme.

Finanzielle Auswirkungen:                             Ja                                               Nein

 

 Ergebnishaushalt                                                              Investitionsmaßnahme      

Teilhaushalt:       / Produktgruppe:                            Investitionsauftrag:      

 

 

Ausgaben in €

lfd. Jahr

Folgejahr(e)

Einnahmen in €

lfd. Jahr

Folgejahr(e)

Planansatz

 

     

     

 

 

 

üpl / apl

 

     

     

 

 

 

Gesamt

 

     

     

 

 

 

 

 

Auswirkungen auf das Klima:                        Ja                                               Nein

 

 +2                      +1                       0                         -1                          -2

 

Begründung:

 

Mit der Digitalisierung werden viele Wege in das Rathaus eingespart.