Haushaltsanträge FW 1/2022 und SPD 8/2022
Haushaltsanträge
Im Rahmen der Generaldebatte zum Haushalts- und Finanzplan 2022 wurden folgende Anträge gestellt.
Fraktion / Gruppierung |
Betreff |
Antrag / Anfrage |
FW 1/2022 |
Digitalisierung - Verwaltung |
Wir beantragen einen Sachstandsbericht
zu den weiteren im Zuge des Online-Zugangsgesetzes zu digitalisierenden
Verwaltungsleistungen. |
SPD 8/2022 |
Digitalisierung - Onlinedienste für
Bürgerinnen und Bürger |
Corona hat uns gezeigt, dass wir in der Digitalisierung weiterkommen müssen.
Dazu gehört zweifelsfrei der Breitbandausbau als wichtige Voraussetzung. Zeitgemäße digitale Onlinedienste für
die Bürgerinnen und Bürger gehören aber genauso dazu und sollten in Reichenbach vorangebracht werden. Wir bitten um einen
Sachstandsbericht der Verwaltung diesbezüglicher Überlegungen. |
Was ist das
Onlinezugangsgesetz? Welche Aufgaben kommen auf Bund, Länder und Kommunen zu?
Und vor allem: Wie setzen wir das Onlinezugangsgesetz in Baden-Württemberg um?
Der Bundestag hat das Gesetz zur Verbesserung des Onlinezugangs zu
Verwaltungsleistungen (OZG) oder kurz Onlinezugangsgesetz am 14. August 2017
mit Zustimmung des Bundesrates beschlossen. Es sieht eine vollständige
Digitalisierung der wichtigsten Verwaltungsleistungen für Bürgerinnen, Bürger
und Unternehmen bis zum 31. Dezember 2022 vor. Jede Verwaltungsleistung muss
demnach unabhängig von Ort und Zeit barriere- und medienbruchfrei nutzbar sein.
Land und Kommunen haben sich auf eine
Doppelstrategie zur erfolgreichen Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes
verständigt. Das Gesetz verpflichtet Bund, Länder und Kommunen dazu, ihre
jeweiligen Verwaltungsleistungen bis Ende 2022 auch online über
Verwaltungsportale anzubieten.
„Bei dieser Herausforderung lassen wir in
Baden-Württemberg unsere Kommunen nicht allein, wir stemmen das gemeinsam – und
dazu noch ziemlich erfolgreich! Mit der Doppelstrategie ermöglichen wir eine
Digitalisierung mit Augenmaß – und zugleich mit mehreren Geschwindigkeiten. Wir
schaffen damit als Spitzenreiter in Deutschland bereits jetzt konkrete
Erfolgserlebnisse, die begeistern“, so das Innenministerium Baden-Württemberg
Eckpunkte
für eine Doppelstrategie vereinbart
Das Land, die drei Kommunalen Spitzenverbände
und die beiden zentralen IT-Dienstleister Komm.ONE und BITBW haben bereits in
den vergangenen Wochen die Eckpunkte für eine Doppelstrategie zur erfolgreichen
Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) fixiert und nun gemeinsam
verabschiedet. Gemeinsames Ziel ist es, die digital gestellten Anträge der
Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen durchgängig medienbruchfrei mit den jeweiligen Verwaltungsfachverfahren
zu verknüpfen und mit einer elektronischen
Bezahlfunktion zu versehen, um so ein echtes E-Government zum Nutzen aller
zu gewährleisten.
Auf Basis des vom Land bereits eingeführten
Universalprozesses können in kürzester Zeit mehrere hundert „einfache“
Verwaltungsleistungen rechtssicher digital angeboten werden, die oft nur wenige
Prüfschritte beinhalten und in der Regel keine Anbindung an komplexe
Fachverfahren voraussetzen. Parallel prüfen die Partner derzeit auf technischer
Ebene, inwieweit der Universalprozess sich auch für die Nutzung bei komplexeren
Verwaltungsdienstleistungen eignet oder als Basis für die schnelle Entwicklung
von nutzerorientierten Standardprozessen dienen kann. Ziel ist in allen Fällen
eine Ende-zu-Ende-Verarbeitung mit Anbindung an eine elektronische
Bezahlmöglichkeit.
Enge und
partnerschaftliche Zusammenarbeit
Für die verbleibenden
Verwaltungsdienstleistungen mit vielen einzelnen Verfahrensschritten und
unterschiedlichen Prozessbeteiligten, für die der Universalprozess weder in der
einen, noch in der anderen Form genutzt werden kann, ist weiterhin die
gemeinsame Entwicklung von sogenannten Standardprozessen vorgesehen. Dabei wird
der Verwaltungsprozess vor der Digitalisierung grundlegend überarbeitet und
möglichst auf wenige Verfahrensschritte gestrafft.
Die in enger und partnerschaftlicher
Zusammenarbeit verfolgte Doppelstrategie soll nach dem Wunsch aller Beteiligten
über die rechtlich notwendige Bereitstellung von Online-Leistungen hinaus mit
der Möglichkeit zur Online-Transaktion den maximalen Nutzen für Bürgerinnen und
Bürger sowie Unternehmen schaffen und gleichzeitig die schnelle durchgängige
Digitalisierung der baden-württembergischen Verwaltung voranbringen. Sie bildet
somit einen Meilenstein und einen Innovationsschub auf dem Weg zur
durchgängigen Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung, der die Bündelung
aller Kräfte erfordert.
Vereinbarte
Eckpunkte
Vereinbarte Eckpunkte für die Doppelstrategie
zur erfolgreichen Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) in
Baden-Württemberg:
Ziele:
·
Für die Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen
Baden-Württembergs wird die digitale Antragstellung für möglichst alle
Verwaltungsdienstleistungen kurzfristig ermöglicht. Bei Verwaltungsprozessen,
die in komplexe Fachverfahren eingebettet sind, wird eine medienbruchfreie
Überleitung in diese Fachverfahren gewährleistet.
·
Für die Bürgerinnen und Bürger sowie
Unternehmen wird das elektronische Bezahlen bei jedem Verwaltungsprozess
ermöglicht.
Strategie
Lösungsbausteine:
Universalprozess (nominiert als bestes Projekt zur Umsetzung des OZG für den eGovernment-Wettbewerb):
·
Für einfache Verwaltungsleistungen, die nicht
in komplexe Verwaltungsfachverfahren münden, werden in einem schlanken
Digitalisierungsverfahren die elektronische Antragstellung und bei Bedarf auch
das elektronische Verfahren ermöglicht.
·
Aktuell haben bereits mehr als 100 Kommunen in
Baden-Württemberg mit Hilfe des Universalprozesses mehrere ihrer
Verwaltungsleistungen digitalisiert, darunter z.B. Ulm (Führerscheinumtausch,
Jagdscheinbeantragung), Heilbronn (Wohnsitzabmeldung) und Waiblingen
(Bauvorbescheid, Kinderreisepassantrag). Aktuell wird auch geprüft, inwieweit
der Universalprozess für die Nutzung bei komplexeren Verwaltungsfachverfahren
und als Ausgangsbasis für die schnellere Entwicklung von Standardprozessen
geeignet ist.
Standardprozess:
·
Komplexe Verwaltungsdienstleistungen werden
Ende-zu-Ende digitalisiert. Dafür sollen die Nutzer der Leistungen in die
Gestaltung der Prozesse intensiv einbezogen werden.
·
Mit den ersten Online-Verwaltungsleistungen
(u.a. Ausstellung einer Wohnungsgeberbescheinigung, Beantragung einer
Meldebescheinigung oder Plakatierungserlaubnis) wurden bereits wertvolle
Erfahrungen und Grundlagen geschaffen, wie komplexe Verwaltungsprozesse
standardisiert, digitalisiert und online verfügbar gemacht werden können.
Weitere komplexe Prozesse wie zum Beispiel die Hilfe zum Lebensunterhalt oder
die Grundsicherung werden aktuell erarbeitet.
Verwaltungsleistungen
im Sinne des OZG
Unabhängig von der Rechtsform sind alle
Leistungserbringende vom OZG erfasst, die hoheitliche Aufgaben wahrnehmen.
Darunter fallen neben der unmittelbaren Verwaltung (Bundes-, Landes- und
Kommunalbehörden) auch die Organisationen der Selbstverwaltung, u.a. der
Sozialversicherung und der Kammern, oder auch beliehene Private, wie der TÜV. Der
OZG-Umsetzungskatalog erfasst die Verwaltungsleistungen, die im Rahmen des OZG
online verfügbar gemacht werden sollen. Die Liste umfasst derzeit 575
OZG-Leistungen.
Diese
setzen sich wie folgt zusammen:
Digitalisierung
der einzelnen Verwaltungsleistungen.
Die Herkulesaufgabe, 575 Verwaltungsleistungen
in wenigen Jahren zu digitalisieren, meistern Bund, Länder und Kommunen
gemeinsam. Das Bundesinnenministerium koordiniert die Umsetzung auf der
Grundlage des OZG-Umsetzungskonzepts. Die Länder haben die Themenfelder unter
sich aufgeteilt und erarbeiten gemeinsam mit den Vollzugsbehörden auf
Kreisebene und in den Kommunen die neuen Antragsverfahren.
Baden-Württemberg ist gemeinsam mit Hessen für
die Digitalisierung der Leistungen im Bereich „Mobilität & Reisen“
verantwortlich. Das betrifft u.a. das Führerscheinwesen, den Erwerb und den
Besitz von Fahrzeugen, aber auch Themen aus der Luft- und der Schifffahrt und
der Logistik. Leistungen mit besonders hoher Nachfrage (z.B. Kfz-Zulassung oder
Führerscheinwesen) werden vorrangig bearbeitet.
Die einzelnen Ebenen können
Verwaltungsleistungen auch selbst erstellen Aussetzung ist jedoch genügend
Manpower vor Ort zu haben.
Digitales
Bezahlsystem
Das digitale Bezahlsystem ist zum einen über
das kommunale Rechenzentrum Komm.ONE und zum anderen bei den Bankdienstleistern
zu beantragen. Diese Verfahren sind inzwischen abgeschlossen und können seit
Ende März 2022 implementiert werden.
Verwaltungsleistungen,
die bei uns bereits freigeschalteten sind.
·
Anzeige eines Wanderlagers (EU-DLR)
·
Aufstellung von Spielgeräten mit
Gewinnmöglichkeit (EU-DLR)
·
Gewerbeanmeldung (EU-DLR)
·
Gründung eines Pfandleihgewerbes (EU-DLR)
·
Schaustellung von Personen (EU-DLR)
·
Straßensondernutzung beantragen (EU-DLR)
·
Straußwirtschaft anzeigen (EU-DLR)
·
Veranstaltung andere Spiele mit
Gewinnmöglichkeit (EU-DLR)
·
Versteigerung fremder Sachen als öffentlich
bestellter Versteigerer (EU-DLR)
·
Versteigerung fremder Sachen (EU-DLR)
Die Verwaltungsleistungen mit der Kennung
(EU-DLR) wurden auf der Grundlage der europäischen Dienstleistungsrichtlinie
zentral installiert. Die europäische Dienstleistungsrichtlinie (EU-DLR) ist am
28.12.2006 in Kraft getreten. Ziel der Richtlinie ist es, einen Rechtsrahmen zu
schaffen, durch den die Gründung betrieblicher Niederlassungen in einem anderen
EU-Mitgliedsstaat erleichtert und das Erbringen von Dienstleistungen über
Landesgrenzen hinweg vereinfacht wird.
Die beiden folgenden Verwaltungsleistungen,
die für die Bürger kostenlos sind und damit vor der Freischaltung des Bezahlsystems
installiert werden konnten, wurden durch die Verwaltung bereits im Vorfeld
implementiert:
·
Ins Ausland abmelden
·
Wohnungsgeber-Bescheinigung ausstellen
Für die Nutzung dieser Verwaltungsleistungen
benötigt man ein persönliches (kostenloses) Servicekonto bei Service bw und
muss sich je nach Leistung auch über die Onlinefunktion des Personalausweises
identifizieren. Dieses Konto verfügt über einen Dokumentensafe und dient
(ausschließlich) innerhalb von Baden-Württemberg zur Interaktion mit der Landesverwaltung,
Kommunen und anderen Behörden.
Weiteres
Vorgehen
Die Verwaltung hat für die Implementierung der
einzelnen Verwaltungsleistungen einen Externen beauftragt. Die Koordinierung
zwischen Verwaltung und dem Externen erfolgt durch eine Mitarbeiterin, die auf
der Grundlage einer geringfügigen Beschäftigung angestellt ist.
Nachdem jetzt das Bezahlsystem installiert
ist, können die vom Bund, Land und den Kommunen zur Verfügung stehenden
Verwaltungsdienstleistungen sukzessive in enger Absprache mit den jeweiligen
Ämtern implementiert werden.
Priorität B: Bürgermeister und Amtsleiter sind vom Sachbearbeiter aktiv zu informieren. Der Gemeinderat erhält die Informationen auf Wunsch ebenfalls, jedoch sollte hier nicht die Erwartungshaltung entstehen, dass Gemeinderäte über jeden Schritt der Verwaltung im Detail Bescheid wissen müssen. Beteiligte / Betroffene und die Öffentlichkeit werden über das Ergebnis informiert
Kenntnisnahme.
Finanzielle Auswirkungen: Ja Nein
Ergebnishaushalt Investitionsmaßnahme
Teilhaushalt: / Produktgruppe: Investitionsauftrag:
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Ausgaben in € |
lfd. Jahr |
Folgejahr(e) |
Einnahmen in € |
lfd. Jahr |
Folgejahr(e) |
Planansatz |
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Gesamt |
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Auswirkungen auf das Klima: Ja Nein
Begründung:
Mit der Digitalisierung werden viele Wege in das Rathaus eingespart.