Betreff
Kommunikations- und Warnsystem
- Einführung eines Kommunikationssystems.
- Vorstellung Pilotprojekt "Alamierung via Straßenbeleuchtungsmast-Sirenen."
- Haushaltsanträge FW 3/2022 und CDU/UB 2/2022
Vorlage
2022/038
Aktenzeichen
124.34
Art
Beschlussvorlage

Haushaltsanträge

 

Im Rahmen der Generaldebatte zum Haushalts- und Finanzplan 2022 wurden folgende Anträge gestellt:

 

FW

3/2022

 

 

Alarmierung bei Schadensereignissen

Unterstützung der Alarmierung bei Schadensereignissen nicht nur Sirenen, sondern auch durch eine Nachrichten-APP.

CDU/UB

2/2022

Bevölkerungsschutz

Wir bitten die Verwaltung zu prüfen, in welcher Form eine Sirene als Frühwarnsystem, zum Schutz unserer Bürgerinnen und Bürger den meisten Nutzen erzielt. Wir erwarten durch die Alarmierung über Sirenen und digitale Medien eine schnelle Warnung der Bevölkerung im Katastrophenfall.

 

Einführung eines Kommunikationssystems

 

Die Verwaltung prüft derzeit die Einführung eines örtlichen Kommunikationssystems. Dieses Kommunikationssystem hat folgende Aufgaben:

 

- Kommunikation von Gemeindeinformationen

- Schnittstelle zu einem Warnsystem

- Grundlage für die Erstellung örtlicher Plattformen der AGRV, Vereine, Schulen, Kindergärten, usw.

- Werbeblatt von der WiR

- Plattform für den Nachrichtenaustausch frei definierbarer Bevölkerungsgruppen

 

Dieses örtliche Kommunikationssystem soll nicht nur eine Informationsplattform, sondern auch eine Kommunikationsplattform sein, mit der zum einen die Verwaltung mit den Bürgern und zum anderen Bürger selbst die Möglichkeit haben eigene Kommunikationsforen aufbauen zu können.

 

Weitere Vorgehensweise:

Voraussetzung für die Einführung eines örtlichen Kommunikationssystems sind die oben genannten Kommunikations- und Informationsmöglichkeiten. Die Verwaltung hat mit einem Kommunikationsanbieter bereits Verhandlungen hinsichtlich der Realisierung dieser Grundlagen aufgenommen, bei dem im Vorfeld Vertreter der WiR beteiligt waren. Vor der Einführung des Kommunikationssystems wird die Verwaltung mit potentiellen Nutzern des Systems Kontakt aufnehmen und die Möglichkeiten dieses Kommunikationssystems präsentieren.

 

Pilotprojekt „Alarmierung via Straßenbeleuchtungsmast-Sirenen“

 

Die Netze BW entwickelt aktuell ein neuartiges Sirenenwarnsystem.

Ziel ist es, die Bevölkerung über Sirenen, die an Straßenbeleuchtungsmasten installiert werden, optimal auf Gefahrenlagen aufmerksam zu machen.

 

Dieses Sirenenwarnsystem möchte die Netze BW mit 2 Pilotkommunen gemeinsam entwickeln und hat sich an die Gemeinde Reichenbach a. d. Fils gewandt.

Reichenbach ist als Pilotkommune u.a. deshalb interessant, weil bereits „Noysee“ Hochwasserpegel der Netze BW im Einsatz sind und im Projekt untersucht wird, wie diese in die Alarmierung der Bevölkerung eingebunden werden können.

 

Der Pilotprojektzeitraum beträgt 12 Monate und beinhaltet folgende Leistungen:

·         Breitstellung und Installation von 3 Sirenen an 3 Straßenbeleuchtungsmasten

·         Vorhaltung, Betrieb und Wartung der zentralen IoT (Internet of Things) Plattform

·         Kommunikationsanbindung (LoRaWAN Netzzugang) (*LoRaWAN = Long Range Wide Area Network, ein Funknetz für Smart-City Anwendungen)

·         Bereitstellung einer mobilen App zur Alarmierung

 

Vorteile des geplanten Sirenenwarnsystems sind u.a.:

·         Individuelle Alarmierung einzelner Stadtbereiche durch ansteuern einzelner Sirenen (anstatt einer großen Sirene für die gesamte Gemeinde)

·         Steuerung über App und browserbasierte IOT Plattform durch die Gemeindeverwaltung

·         Steuerung via LoRaWAN (günstige Verbindungskosten vgl. zur Steuerung via SIM-Karte/Mobilfunknetz)

 

Die Sirenen verfügen über unterschiedliche Lautstärken und Reichweiten. Die größte Sirene hat eine Lautstärke von 102 dB(A) in 30 m Entfernung. (Technische Anforderung lt. Richtlinie des Innenministeriums zum Sonderförderprogramm Sirenen des Bundes: mind. 101dB (A) in 30 m Entfernung).

 

Im Pilotprojekt werden die Mindestanforderungen der Richtlinie des Innenministeriums zum Sonderförderprogramm Sirenen des Bundes umgesetzt. Dies bedeutet, dass das Sirenenwarnsystem der Netze BW kompatibel mit dem Digitalfunk BOS bzw. MoWaS (Modulare Warnsystem) sein soll.

Außerdem soll mit dem Pilotprojekt untersucht werden, ob zusätzlich zu den vorgeschriebenen Signaltönen eine Warnung in Form einer Sprachnachricht sinnvoll und technisch umsetzbar ist.

 

In einem „Kontinuierlichen Verbesserungsprozess“ soll gemeinsam mit der Gemeindeverwaltung die optimale Sirenenlösung entwickelt werden.

 

Da es sich um ein Pilotprojekt handelt, fallen für die Gemeindeverwaltung für den Pilotierungszeitraum keine Kosten an.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sonderförderprogramm „Sirenen“ des Bundes

 

Mit Mitteilung vom 4. Oktober 2021 informierte das Landratsamt Esslingen über die Richtlinien zur Antragstellung nach dem Sirenenförderprogramm des Bundes.

 

Die Gemeinde Reichenbach an der Fils hat, wie so viele andere Kommunen, einen Förderantrag gestellt.

 

Mit Schreiben vom 21. Dezember teilte das Regierungspräsidium mit, dass nach Ende der Antragsfrist die beantragten Fördermittel die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel übersteigen.

 

Nach damaligem Stand standen für eine positive Bescheidung des Antrags der Gemeinde Reichenbach an der Fils keine Haushaltsmittel zur Verfügung.

 

Allerdings werden bundesseitig die Mittel, die bis zum 30. Juni 2022 von den Ländern nicht abgerufen werden, anschließend an die Länder mit höherem Bedarf vergeben. Somit besteht eine, wenn auch eher geringe, Möglichkeit der Zuweisung weiterer Haushaltsmittel durch den Bund.

 

Darüber hinaus hat das Bundesministerium des Innern aufgrund der Forderung der Länder zur Verstetigung des Bundes-Förderprogrammes auch über das geplante Förderende 2022 hinaus

zugesagt, sich im Rahmen seiner Finanzierungskompetenzen bei den kommenden Haushalts-verhandlungen für weitere Mittel zum Aufbau von Sirenen einzusetzen.

 

Daher wurde von Seiten des RP auf einen negativen Bescheid des Antrags, um ihn bei einer eventuellen Verfügbarkeit von Haushaltsmitteln noch bescheiden zu können verzichtet.

 

 

 

 

Priorität B: Bürgermeister und Amtsleiter sind vom Sachbearbeiter aktiv zu informieren. Der Gemeinderat erhält die Informationen auf Wunsch ebenfalls, jedoch sollte hier nicht die Erwartungshaltung entstehen, dass Gemeinderäte über jeden Schritt der Verwaltung im Detail Bescheid wissen müssen. Beteiligte / Betroffene und die Öffentlichkeit werden über das Ergebnis informiert

 

 

1. Von der Sachdarstellung wird zustimmend Kenntnis genommen.

2. Die Verwaltung wird beauftragt, nach einem Kommunikationssystem zu recherchieren, das sowohl die Grundlage eines kommunalen Informationssystems, als auch eines kommunalen Warnsystems ist.

3. Von dem Pilotprojekt „Alarmierung via Straßenbeleuchtungsmast-Sirenen“ wird zustimmend Kenntnis genommen.

Finanzielle Auswirkungen:                             Ja                                               Nein

 

 Ergebnishaushalt                                                              Investitionsmaßnahme      

Teilhaushalt:       / Produktgruppe:                            Investitionsauftrag:      

 

 

Ausgaben in €

lfd. Jahr

Folgejahr(e)

Einnahmen in €

lfd. Jahr

Folgejahr(e)

Planansatz

 

     

     

 

 

 

üpl / apl

 

     

     

 

 

 

Gesamt

 

     

     

 

 

 

 

 

Auswirkungen auf das Klima:                        Ja                                               Nein

 

 +2                      +1                       0                         -1                          -2

 

Begründung: