- Einführung eines Kommunikationssystems.
- Vorstellung Pilotprojekt "Alamierung via Straßenbeleuchtungsmast-Sirenen."
- Haushaltsanträge FW 3/2022 und CDU/UB 2/2022
Haushaltsanträge
Im Rahmen der Generaldebatte zum Haushalts- und Finanzplan 2022 wurden folgende Anträge gestellt:
FW 3/2022 |
Alarmierung bei Schadensereignissen |
Unterstützung der Alarmierung bei Schadensereignissen nicht nur Sirenen, sondern auch durch eine Nachrichten-APP. |
CDU/UB 2/2022 |
Bevölkerungsschutz |
Wir bitten die Verwaltung zu prüfen, in welcher Form eine Sirene als Frühwarnsystem, zum Schutz unserer Bürgerinnen und Bürger den meisten Nutzen erzielt. Wir erwarten durch die Alarmierung über Sirenen und digitale Medien eine schnelle Warnung der Bevölkerung im Katastrophenfall. |
Einführung eines
Kommunikationssystems
Die Verwaltung prüft derzeit die Einführung eines örtlichen Kommunikationssystems. Dieses Kommunikationssystem hat folgende Aufgaben:
- Kommunikation von Gemeindeinformationen
- Schnittstelle zu einem Warnsystem
- Grundlage für die Erstellung örtlicher Plattformen der AGRV, Vereine, Schulen, Kindergärten, usw.
- Werbeblatt von der WiR
- Plattform für den Nachrichtenaustausch frei definierbarer Bevölkerungsgruppen
Dieses örtliche Kommunikationssystem soll nicht nur eine Informationsplattform, sondern auch eine Kommunikationsplattform sein, mit der zum einen die Verwaltung mit den Bürgern und zum anderen Bürger selbst die Möglichkeit haben eigene Kommunikationsforen aufbauen zu können.
Weitere Vorgehensweise:
Voraussetzung für die Einführung eines örtlichen Kommunikationssystems sind die oben genannten Kommunikations- und Informationsmöglichkeiten. Die Verwaltung hat mit einem Kommunikationsanbieter bereits Verhandlungen hinsichtlich der Realisierung dieser Grundlagen aufgenommen, bei dem im Vorfeld Vertreter der WiR beteiligt waren. Vor der Einführung des Kommunikationssystems wird die Verwaltung mit potentiellen Nutzern des Systems Kontakt aufnehmen und die Möglichkeiten dieses Kommunikationssystems präsentieren.
Pilotprojekt
„Alarmierung via Straßenbeleuchtungsmast-Sirenen“
Die Netze BW entwickelt aktuell ein neuartiges Sirenenwarnsystem.
Ziel ist es, die Bevölkerung über Sirenen, die an Straßenbeleuchtungsmasten installiert werden, optimal auf Gefahrenlagen aufmerksam zu machen.
Dieses Sirenenwarnsystem möchte die Netze BW mit 2 Pilotkommunen gemeinsam entwickeln und hat sich an die Gemeinde Reichenbach a. d. Fils gewandt.
Reichenbach ist als Pilotkommune u.a. deshalb interessant, weil bereits „Noysee“ Hochwasserpegel der Netze BW im Einsatz sind und im Projekt untersucht wird, wie diese in die Alarmierung der Bevölkerung eingebunden werden können.
Der Pilotprojektzeitraum beträgt 12 Monate und beinhaltet folgende Leistungen:
· Breitstellung und Installation von 3 Sirenen an 3 Straßenbeleuchtungsmasten
· Vorhaltung, Betrieb und Wartung der zentralen IoT (Internet of Things) Plattform
· Kommunikationsanbindung (LoRaWAN Netzzugang) (*LoRaWAN = Long Range Wide Area Network, ein Funknetz für Smart-City Anwendungen)
· Bereitstellung einer mobilen App zur Alarmierung
Vorteile des geplanten Sirenenwarnsystems sind u.a.:
· Individuelle Alarmierung einzelner Stadtbereiche durch ansteuern einzelner Sirenen (anstatt einer großen Sirene für die gesamte Gemeinde)
· Steuerung über App und browserbasierte IOT Plattform durch die Gemeindeverwaltung
· Steuerung via LoRaWAN (günstige Verbindungskosten vgl. zur Steuerung via SIM-Karte/Mobilfunknetz)
Die Sirenen verfügen über unterschiedliche Lautstärken und Reichweiten. Die größte Sirene hat eine Lautstärke von 102 dB(A) in 30 m Entfernung. (Technische Anforderung lt. Richtlinie des Innenministeriums zum Sonderförderprogramm Sirenen des Bundes: mind. 101dB (A) in 30 m Entfernung).
Im Pilotprojekt werden die Mindestanforderungen der Richtlinie des Innenministeriums zum Sonderförderprogramm Sirenen des Bundes umgesetzt. Dies bedeutet, dass das Sirenenwarnsystem der Netze BW kompatibel mit dem Digitalfunk BOS bzw. MoWaS (Modulare Warnsystem) sein soll.
Außerdem soll mit dem Pilotprojekt untersucht werden, ob zusätzlich zu den vorgeschriebenen Signaltönen eine Warnung in Form einer Sprachnachricht sinnvoll und technisch umsetzbar ist.
In einem „Kontinuierlichen Verbesserungsprozess“ soll gemeinsam mit der Gemeindeverwaltung die optimale Sirenenlösung entwickelt werden.
Da es sich um ein Pilotprojekt handelt, fallen für die Gemeindeverwaltung für den Pilotierungszeitraum keine Kosten an.
Sonderförderprogramm „Sirenen“ des
Bundes
Mit
Mitteilung vom 4. Oktober 2021 informierte das Landratsamt Esslingen über die
Richtlinien zur Antragstellung nach dem Sirenenförderprogramm des Bundes.
Die Gemeinde
Reichenbach an der Fils hat, wie so viele andere Kommunen, einen Förderantrag
gestellt.
Mit
Schreiben vom 21. Dezember teilte das Regierungspräsidium mit, dass nach Ende
der Antragsfrist die beantragten Fördermittel die zur Verfügung stehenden
Haushaltsmittel übersteigen.
Nach
damaligem Stand standen für eine positive Bescheidung des Antrags der Gemeinde
Reichenbach an der Fils keine Haushaltsmittel zur Verfügung.
Allerdings
werden bundesseitig die Mittel, die bis zum 30. Juni 2022 von den Ländern nicht
abgerufen werden, anschließend an die Länder mit höherem Bedarf vergeben. Somit
besteht eine, wenn auch eher geringe, Möglichkeit der Zuweisung weiterer
Haushaltsmittel durch den Bund.
Darüber
hinaus hat das Bundesministerium des Innern aufgrund der Forderung der Länder
zur Verstetigung des Bundes-Förderprogrammes auch über das geplante Förderende
2022 hinaus
zugesagt,
sich im Rahmen seiner Finanzierungskompetenzen bei den kommenden
Haushalts-verhandlungen für weitere Mittel zum Aufbau von Sirenen einzusetzen.
Daher wurde
von Seiten des RP auf einen negativen Bescheid des Antrags, um ihn bei einer
eventuellen Verfügbarkeit von Haushaltsmitteln noch bescheiden zu können
verzichtet.
Priorität B: Bürgermeister und Amtsleiter sind vom Sachbearbeiter aktiv zu informieren. Der Gemeinderat erhält die Informationen auf Wunsch ebenfalls, jedoch sollte hier nicht die Erwartungshaltung entstehen, dass Gemeinderäte über jeden Schritt der Verwaltung im Detail Bescheid wissen müssen. Beteiligte / Betroffene und die Öffentlichkeit werden über das Ergebnis informiert
1. Von der Sachdarstellung wird zustimmend Kenntnis genommen.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, nach einem Kommunikationssystem zu recherchieren, das sowohl die Grundlage eines kommunalen Informationssystems, als auch eines kommunalen Warnsystems ist.
3. Von dem Pilotprojekt „Alarmierung via Straßenbeleuchtungsmast-Sirenen“ wird zustimmend Kenntnis genommen.