Betreff
Schöffenwahl für die Amtsperiode 2019 bis 2023
Vorlage
2018/058
Aktenzeichen
082.42
Art
Beschlussvorlage

In diesem Jahr findet die Wahl der ehrenamtlichen (Jugend-) Schöffeninnen und Schöffen für die ordentliche Gerichtsbarkeit statt. Die nächste Amtsperiode beginnt am 01.01.2019 und endet zum 31.12.2023. Die Wahl der Jugendschöffen erfolgt über das Landratsamt.

 

Das Gerichtsverfassungsgesetz sieht in Strafsachen in weitem Umfang die Beteiligung von Schöffen vor, die neben den Berufsrichtern gleichberechtigt an der Hauptverhandlung teilnehmen und zur Urteilsfindung berufen sind. Die Schöffen an den Amts- und Landgerichten werden in einem mehrstufigen Verfahren gewählt.

 

Die erste Stufe ist die Erstellung von Vorschlagslisten in den Städten und Gemeinden. Aufgrund dieser Vorschlagslisten werden dann die Schöffen von Wahlausschüssen, die bei den Gerichten eingerichtet werden, gewählt.

 

Der Präsident des Landgerichtes hat in seinem Schreiben vom 08.03.2018 die Zahl der von Reichenbach an der Fils vorzuschlagenden Personen auf 11 festgelegt. Diese Zahl darf weder unter- noch überschritten werden. Nach § 36 Absatz 1 des Gerichtsverfassungsgesetzes ist für die Aufnahme einer Person in die Vorschlagsliste die Zustimmung von 2/3 der anwesenden Mitglieder des Gemeinderates, mindestens jedoch die Hälfte der gesetzlichen Zahl der Mitglieder des Gemeinderates erforderlich.

 

Über die Aufstellung der Vorschlagliste ist grundsätzlich in öffentlicher Sitzung zu verhandeln, soweit nicht vorübergehend im Einzelfall eine nichtöffentliche Verhandlung nötig ist.

 

Die vom Gemeinderat beschlossene Vorschlagsliste ist eine Woche lang zu jedermanns Einsicht auszulegen. Sie wird dann zur endgültigen Wahl an das Amtsgericht Esslingen weitergeleitet. Im Jahr 2013 wurden von den 10 Personen die in Reichenbach an der Fils auf der Vorschlagsliste waren, 3 zum Schöffen gewählt.

 

In diesem Jahr hat die Verwaltung versucht, durch Presseberichte, Anschreiben an die bisherigen Schöffen, die Fraktionen und die Vereine und persönliche Ansprache Schöffen zu gewinnen.

 

Die Einhaltung der Voraussetzungen für die Schöffenwahl wurden bei allen Kandidaten berücksichtigt, daher ist ein Bewerbungsbogen an die Kandidaten gegangen, in dem wichtige Punkte ( z.Bsp. ob schon ein Schöffenamt bestand) abgefragt wurden.

 

Die Vorschlagsliste wird als Tischvorlage am 15.05.2018 ausliegen.

 

Priorität A: Beteiligte / Betroffene, Öffentlichkeit, Gemeinderat, Bürgermeister und Amtsleiter sind über alle Schritte aktiv zu informieren und entsprechend zu beteiligen.

 

 

Die vorgeschlagenen 11 Personen werden in die Vorschlagsliste für die Schöffenwahl für die Geschäftsjahre 2019 bis 2023 aufgenommen

Finanzielle Auswirkungen           Ja                                   Nein

 

   Ergebnishaushalt

       Teilhaushalt:                                      Produktgruppe:      

 

   Investitionsmaßnahme      

       Investitionsauftrag:      

 

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