1. Änderung des bestehenden Betriebsführungsvertrages
Zum 01.02.2015 wurde die Betriebsführung an den Zweckverband Gruppenklärwerk Wendlingen (GKW) vergeben, nachdem der damalige Betriebsleiter in den Ruhestand gegangen ist.
Zum 01.09.2018 wird nun einer der beiden verbliebenen Mitarbeiter in den Ruhestand gehen. Entsprechend muss der Betriebsführungsvertrag geändert werden.
Die durch GKW zukünftig zu erbringenden Leistungen erhöhen sich gegenüber dem bisherigen Vertragsumfang um diese eine Stelle entsprechend.
Die Vergütung gem. § 5 des Betriebsführungsvertrags soll ab 01.01.2019 auf 160.000 € erhöht werden (bisher 83.760 €).
Die Differenz von 76.240 € entspricht in etwa der Personalkosten, die bisher für diese Stelle vom Abwasserzweckverband direkt zu bezahlen waren.
Die zu vereinbarende Vergütung in Höhe von 160.000 € erhöht sich noch um die, für das Jahr 2018 ab 01.03.2018 entsprechend der Tariferhöhungen für den öffentlichen Dienst, anzupassende Erhöhung der Vergütung, die noch nicht ermittelt werden kann.
1.
Der 1. Änderung des Betriebsführungsvertrags vom
21.01.2015 wird zugestimmt.
2. Die Verbandsverwaltung wird beauftragt, eine entsprechende 1. Änderung zu unterzeichnen.