- Beschluss zur Änderung des Flächennutzungsplanes
- Billigung des Vorentwurfes
Die Gemeinden Baltmannsweiler und Reichenbach an der Fils stellen beim
Gemeindeverwaltungsverband den Antrag zur Änderung des gemeinsamen
Flächennutzungsplanes.
Die Änderung besteht aus zwei Planbereichen:
A.
Sonderbaufläche "Neuer Recyclinghof" in Baltmannsweiler-Hohengehren
B.
Gewerbliche Baufläche "Filsstraße-Ost" in Reichenbach an der Fils
A.
Sonderbaufläche "Neuer Recyclinghof" in Baltmannsweiler-Hohengehren
Die Gemeinde Baltmannsweiler plant ein neues Feuerwehrmagazin in
Baltmannsweiler neben dem Bauhof im Baugebiet Klingenäcker. Auf der
betreffenden Fläche befindet sich derzeit der Recyclinghof. Dieser muss nun an
einen neuen Standort verlegt werden. Geplant ist es, den neuen Recyclinghof
zwischen den Ortsteilen Baltmannsweiler und Hohengehren, in der Nähe des neuen
Salzlagers, zu errichten. Der gewählte Standort ist von den beiden Ortsteilen
Baltmannsweiler und Hohengehren aus gut erreichbar und kann über einen
Kreisverkehr der Entlastungsstraße direkt angefahren werden. Außerdem ist der
Standort durch das bestehende Salzlager bereits vorbelastet und wurde mit dem
Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Esslingen, der den Recyclinghof
betreibt, abgestimmt.
Der Standort befindet sich im Bereich einer im Bebauungsplan
„Entlastungsstraße Hohengehren“ festgesetzten Grünfläche. Im
Flächennutzungsplan ist der Planungsbereich als Fläche für die Landwirtschaft
ausgewiesen. Der Bebauungsplan wird durch die Gemeinde Baltmannsweiler
geändert. Damit das Entwicklungsgebot eingehalten wird, muss auch der Flächennutzungsplan
im Parallelverfahren geändert werden.
Planungsinhalt der Flächennutzungsplanänderung ist die Umwandlung der
bislang dargestellten landwirtschaftlichen Fläche in eine Sonderbaufläche mit
der Zweckbestimmung Recyclinghof mit einer Fläche von ca. 0,08 ha. Zur
Randeingrünung wird eine Grünfläche mit ca. 0,04 ha ausgewiesen.
Für den
Bebauungsplan wurde bereits ein Umweltbericht erstellt und eine
artenschutzrechtliche Untersuchung durchgeführt. Diese Unterlagen sind auch
Bestandteil der Flächennutzungsplanänderung. Die Festlegung von
Ausgleichsmaßnahmen erfolgt jedoch im Bebauungsplanverfahren.
B.
Gewerbliche Baufläche "Filsstraße-Ost" in Reichenbach
Bereits im Zuge der 3. Änderung der 1. Fortschreibung des
Flächennutzungsplanes sollte die gewerbliche Baufläche „Filsstraße-Ost“ zur
Erweiterung des bestehenden Gewerbegebietes in der Filsstraße ausgewiesen
werden. Die Fläche überlagerte sich teilweise mit einem Zwangsarbeiterfriedhof.
Trotz eines abgestimmten Umbettungskonzeptes für die Grabstellen konnte die
Genehmigung der Flächenausweisung aus denkmalschutzrechtlichen Gründen nicht
erteilt werden.
Der Bedarf der Flächenausweisung besteht aufgrund von konkreten
Erweiterungs- und Verlagerungsabsichten einer in Reichenbach ansässigen Firma
weiterhin. Daher soll im Zuge des vorliegenden Planverfahrens wieder eine
gewerbliche Fläche ausgewiesen werden. Die Ausweisung erfolgt jedoch auf einer
gegenüber dem vorherigen Verfahren reduzierten Fläche. Zur Berücksichtigung der
denkmalschutzrechtlichen Belange ist ein Abstand von ca. 50 m zum
Zwangsarbeiterfriedhof vorgesehen. Dieser kann somit unverändert beibehalten
werden.
Planungsinhalt der Flächennutzungsplanänderung ist die Umwandlung der
bislang dargestellten Grünfläche in eine gewerbliche Baufläche mit einer Fläche
von ca. 0,25 ha.
Bereits
im Zuge des früheren Änderungsverfahrens wurde ein Umweltbericht mit Aussagen
zum Artenschutz erstellt. Diese Aussagen gelten im Grundsatz für die nun
reduzierte Flächenausweisung weiterhin. Weitere vertiefende Untersuchungen zum
Artenschutz und die Festlegung des Ausgleichsbedarfs und von
Ausgleichsmaßnahmen sind Gegenstand des künftigen Bebauungsplanverfahrens der
Gemeinde Reichenbach.
Weiterer Verfahrensablauf:
Nach dem förmlichen Änderungsbeschluss und der Billigung des Vorentwurfes ist in einem ersten Verfahrensschritt die Öffentlichkeit über die Planung zu unterrichten. Parallel dazu werden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange am Verfahren beteiligt.
1.
Der gemeinsame Flächennutzungsplan des
Gemeindeverwaltungsverbandes Reichenbach an der Fils wird nach § 2 Abs.1 BauGB
i.V. mit § 1 Abs.8 BauGB geändert.
2.
Der Vorentwurf der Planänderung in der Fassung vom 19.12.2019 wird
gebilligt.
3.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
wird in Form einer öffentlichen Planauslegung durchgeführt.
Finanzielle Auswirkungen Ja Nein
Ergebnishaushalt
Teilhaushalt: Produktgruppe:
Investitionsmaßnahme
Investitionsauftrag:
Ausgaben |
|
lfd. Jahr |
Folgejahr(e) |
davon VE |
Planansatz |
|
|
|
|
üpl / apl |
|
|
|
|
Gesamt |
|
|
|
Einnahmen |
|
lfd. Jahr |
Folgejahr(e) |
Planansatz |
|
|
|
üpl / apl |
|
|
|
Gesamt |
|
|