s. Anlage
Priorität D: Berichterstattung im Reichenbacher Anzeiger / Homepage
Der Wirtschaftsplan 2020 für die Gemeindewerke Reichenbach an der Fils wird wie folgt beschlossen:
GEMEINDEWERKE REICHENBACH AN DER FILS
Wirtschaftsplan der
Gemeindewerke Reichenbach an der
Fils
für das Wirtschaftsjahr
2 0 20
Aufgrund von § 96 der Gemeindeordnung
für Baden-Württemberg in Verbindung mit § 14 des Eigenbetriebsgesetzes in der
Fassung vom 08.01.1992 (GBl S. 22) zuletzt geändert durch Gesetz vom 16.04.2013
(GBl S. 55, 57) wird der Wirtschaftsplan 2020 für die Gemeindewerke Reichenbach
an der Fils wie folgt beschlossen:
1. Der
Erfolgsplan wird mit den Summen der
Erträge von insgesamt 908.100 €
a)
Betriebszweig Elektrizitätsversorgung 7.100
€
b)
Betriebszweig Wasserversorgung 880.000
€
c)
Betriebszweig Parkierung 21.000
€
Aufwendungen von insgesamt 973.500 €;
a)
Betriebszweig Elektrizitätsversorgung 46.000
€
b)
Betriebszweig Wasserversorgung 845.700
€
c)
Betriebszweig Parkierung 81.800
€
festgesetzt.
2. der Vermögensplan wird
mit den Summen
bei den Finanzierungsmitteln mit 1.322.700
€
a)
Betriebszweig Elektrizitätsversorgung 158.900
€
b)
Betriebszweig Wasserversorgung 1.055.100
€
c)
Betriebszweig Parkierung 108.700
€
bei dem Finanzierungsbedarf mit 922.600
€
a)
Betriebszweig Elektrizitätsversorgung 158.900
€
b)
Betriebszweig Wasserversorgung 1.055.100
€
c)
Betriebszweig Parkierung 108.700
€
festgesetzt.
3. Die
vorgesehene Kreditaufnahme (Kreditermächtigung)
wird auf 900.000 €
festgesetzt.
4. Der
Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen
wird auf 2.100.000 €
festgesetzt.
5. Der
Höchstbetrag der Kassenkredite wird auf 500.000 €
festgesetzt.
Von der mittelfristigen Finanzplanung 2019 bis 2023 wird zustimmend Kenntnis genommen.
Finanzielle Auswirkungen Ja Nein
Ergebnishaushalt
Teilhaushalt: Produktgruppe:
Investitionsmaßnahme
Investitionsauftrag:
Ausgaben |
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lfd. Jahr |
Folgejahr(e) |
davon VE |
Planansatz |
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üpl / apl |
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Gesamt |
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Einnahmen |
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lfd. Jahr |
Folgejahr(e) |
Planansatz |
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üpl / apl |
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Gesamt |
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