Betreff
Bauantrag
Neuffenstraße 13, Flst.1492/6
- Neubau von zwei PKW-Stellplätzen
Vorlage
2021/095
Aktenzeichen
632.21
Art
Beschlussvorlage

Beantragt wird die Befreiung für den Neubau von zwei PKW-Stellplätzen in der Neuffenstraße 13, Flurstück 1492/6.

 

Die Errichtung von Stellplätzen bis 50 m² Nutzfläche je Grundstück im Innenbereich ist nach
§ 50 Abs.1 Anhang Nr.11 b der Landesbauordnung (LBO) grundsätzlich verfahrensfrei. Eine baurechtliche Genehmigung ist nicht erforderlich. Nach § 50 Abs.5 LBO müssen aber verfahrensfreie Vorhaben, ebenso wie genehmigungspflichtige, den öffentlich-rechtlichen Vorschriften entsprechen.

 

Das Grundstück Neuffenstraße 13 liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Siegenberg I – 1.Änderung“, rechtskräftig seit 15.09.1978.

Die geplante PKW-Stellplatzfläche verstößt in folgendem Punkt gegen die Festsetzungen des Bebauungsplanes:

 

-       Inanspruchnahme der nicht überbaubaren Grundstücksfläche.

 

Von den Festsetzungen des Bebauungsplanes kann nach § 31 Abs.2 BauGB eine Befreiung erteilt werden, wenn die Abweichung neben der Würdigung nachbarlicher Interessen auch städtebaulich vertretbar ist und die Grundzüge der Planung nicht betroffen sind.

 

Geplant ist der Neubau einer Stellplatzfläche für zwei PKW mit einer Fläche von ca.25 m² im nördlichen Grundstücksbereich, zwischen Wohngebäude und Grundstücksgrenze.

 

Aus städtebaulicher Sicht bestehen keine Bedenken, die erforderliche Befreiung zu erteilen. Grundsätzlich wird die Errichtung von Stellplatzfläche auf privaten Grundstücken befürwortet.

 

Für die Abweichung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Siegenberg I – 1.Änderung“ ist eine Befreiung nach § 31 Abs.2 BauGB im Einvernehmen mit der Gemeinde nach
§ 36 Abs.1 BauGB erforderlich.

 

Von Seiten der Verwaltung wird vorgeschlagen, dem vorliegenden Befreiungsantrag das Einvernehmen der Gemeinde nach § 36 Abs.1 BauGB zu erteilen.                  

 

 

Priorität E: ./.

 

1.    Von der Sachdarstellung der Verwaltung wird zustimmend Kenntnis genommen.

 

2.    Für die notwendige Befreiung nach § 31 Abs.2 BauGB von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Siegenberg I – 1.Änderung“ wird das Einvernehmen der Gemeinde nach § 36 Abs.1 BauGB erteilt.

 

3.    Das Einvernehmen wird unter Berücksichtigung der folgenden Auflagen und Hinweise

 

3.1         Oberflächenwasser von privaten Grundstücken ist entsprechend der Abwassersatzung der Gemeinde auf dem Grundstück schadlos zu beseitigen und darf nicht auf öffentliche Flächen abgeleitet werden. Entsprechende Entwässerungsrinnen sind herzustellen.

 

3.2         Drainage- und Grundwasser darf nicht in die öffentlichen Abwasseranlagen eingeleitet werden.

 

3.3         Der Versiegelungsgrad der Stellplatzfläche ist durch die Verwendung von wasserdurchlässigen Belägen (Rasenpflaster, Beton- oder Natursteinen oder wassergebundene Beläge) so gering wie möglich zu halten. Der gesamte Aufbau muss wasserdurchlässig ausgebildet sein.

 

3.4         Sämtliche Kosten für Änderungsarbeiten im Bereich der Zufahrt sind vom Bauherrn zu tragen (z.B. Bordsteinabsenkung, Absenkung und Verstärkung des Gehweges unter Einhaltung des Regelprofils usw.).

 

3.5         Die Abgrenzung zwischen öffentlichem Verkehrsraum und Privatgrundstück im Bereich der Zufahrt muss aus Betoneinfassungssteinen oder ähnlichem nach Rücksprache mit dem Ortsbauamt hergestellt werden. Die anfallenden Kosten gehen zu Lasten des Bauherrn.

 

3.6         Beschädigungen durch das Bauvorhaben an öffentlichen Verkehrsflächen müssen entsprechend den Vorgaben des Ortsbauamtes der Gemeinde auf Kosten des Bauherrn beseitigt werden.

 

3.7         Vor Beginn und nach Abschluss der Baumaßnahme ist gemeinsam mit dem Ortsbauamt eine Begehung zur Beweissicherung und Bestandsaufnahme der öffentlichen Flächen im Bereich der Baumaßnahme durchzuführen.

 

erteilt.     

Finanzielle Auswirkungen:                             Ja                                               Nein

 

 Ergebnishaushalt                                                              Investitionsmaßnahme      

Teilhaushalt:       / Produktgruppe:                            Investitionsauftrag:      

 

 

Ausgaben in €

lfd. Jahr

Folgejahr(e)

Einnahmen in €

lfd. Jahr

Folgejahr(e)

Planansatz

 

     

     

 

 

 

üpl / apl

 

     

     

 

 

 

Gesamt

 

     

     

 

 

 

 

 

Auswirkungen auf das Klima:                        Ja                                               Nein

 

 +2                      +1                       0                         -1                          -2

 

Begründung: