Betreff
Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung
- Darlehen der Gemeinde Reichenbach an der Fils
Vorlage
2022/099
Aktenzeichen
921.70
Art
Beschlussvorlage

Der Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Reichenbach an der Fils hat seit längerer Zeit ein Kassendarlehen bei der Gemeinde. Da der Eigenbetrieb dies in absehbarer Zeit nicht ausgleichen kann, soll dies in ein Festdarlehen umgewandelt werden. Die Gemeinde kann ein Darlehen in Höhe von 500.000 € dem Eigenbetrieb gewähren. Eine Verzinsung von 2,0 % jährlich kann in Abhängigkeit von Fremddarlehen vereinbart werden. Dies gilt als üblich. Regelmäßige Tilgungen finden nicht statt. Sondertilgungen sind möglich.

Ein entsprechender Entwurf für das Darlehen ist der Vorlage beigefügt.

 

Im Haushaltsplan 2022 sind für die Gewährung eines Darlehens an den EB Abwasserbeseitigung keine Mittel eingestellt. Der Gemeinderat muss deshalb diesen außerplanmäßigen Ausgaben zustimmen. Eine Deckung ist gewährleistet.

Priorität E: ./.

 

1.    Die Gemeinde Reichenbach an der Fils gewährt dem Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung ab dem 01.08.2022 ein Trägerdarlehen in Höhe von 500.000 € zum Zinssatz von 2,0 % jährlich, fällig zum 31.12. eines jeden Kalenderjahres. Regelmäßige Tilgungen finden nicht statt. Sondertilgungen sind möglich.

2.    Den außerplanmäßigen Ausgaben wird zugestimmt.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:                             Ja                                               Nein

 

 Ergebnishaushalt                                                              Investitionsmaßnahme      

Teilhaushalt:       / Produktgruppe:                            Investitionsauftrag:      

 

 

Ausgaben in €

lfd. Jahr

Folgejahr(e)

Einnahmen in €

lfd. Jahr

Folgejahr(e)

Planansatz

 

     

     

 

 

 

üpl / apl

 

     

     

 

 

 

Gesamt

 

     

     

 

 

 

 

 

Auswirkungen auf das Klima:                        Ja                                               Nein

 

 +2                      +1                       0                         -1                          -2

 

Begründung: