Betreff
Satzung über die Benutzung von Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften
- Änderung der Satzung - Anpassung der Gebühren
Vorlage
2022/137
Aktenzeichen
103.53
Art
Beschlussvorlage

Die Satzung über die Benutzung von Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften in der Gemeinde Reichenbach an der Fils wurde zuletzt am 28. Juni 2022 mit Wirkung zum 1. März 2022 geändert. Durch die enorm gestiegenen Nebenkosten wie Strom und Gas ist eine erneute Anpassung der Gebühren zum 01.01.2023 notwendig.

Priorität D: Berichterstattung im Reichenbacher Anzeiger / Homepage

 

 

1.       Die vorgelegte Gebührenkalkulation (Anlage 1) wird zustimmend zur Kenntnis genommen.

2.       Die Nutzungsentschädigung für die Benutzung von Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften wird zum 01.01.2023 wie folgt geändert:

-   die Nutzungsentschädigung für die Unterbringung in gemeindeeigenen Gebäuden beträgt 303 € pro Person und Monat

-   der Nebenkostenanteil der Nutzungsentschädigung für die Unterbringung in angemieteten Sammelunterkünften mit vereinbarter Warmmiete beträgt unverändert 125 € pro Person und Monat

-   der Nebenkostenanteil der Nutzungsentschädigung für die Unterbringung in angemieteten Sammelunterkünften mit vereinbarter Kaltmiete beträgt 226 € pro Person und Monat

-   der Nebenkostenanteil der Nutzungsentschädigung für die Unterbringung in angemieteten Wohnungen beträgt unverändert 100 € pro Person und Monat

 

 

3.    Die Satzung über die Benutzung von Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften der Gemeinde Reichenbach an der Fils vom 24. Juli 2018, zuletzt geändert am 28. Juni 2022, wird wie folgt geändert:

 

Änderung der

Satzung über die Benutzung

von Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften der Gemeinde Reichenbach an der Fils

 

 

vom 24. Juli 2018, zuletzt geändert durch Gemeinderatsbeschluss vom 28. Juni 2022

Auf Grund von § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) sowie §§ 2 und 13 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg (KAG) hat der Gemeinderat der Gemeinde Reichenbach an der Fils am                            folgende Satzung beschlossen:

 

§ 1

 

Die Anlage wird wie folgt geändert:

 

Anlage

 

Gebührentabelle zur Erhebung der Nutzungsentschädigung für die Benutzung der Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünfte der Gemeinde Reichenbach an der Fils

 

1.       Nutzungsentschädigung für die Unterbringung in gemeindeeigenen Gebäuden
Die monatliche Nutzungsgebühr für die Benutzung von Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften der Gemeinde Reichenbach an der Fils beträgt für gemeindeeigene Gebäude 303,00 € pro Person.

 

  1. Nutzungsentschädigung für die Unterbringung in angemieteten Sammelunterkünften mit vereinbarter Warmmiete
    Die Benutzungsgebühr ergibt sich aus der tatsächlich zu entrichtenden Miete geteilt durch die Anzahl der Bewohner je Objekt zzgl. einer Nebenkostenpauschale von 125,00 € pro Person.

 

  1. Nutzungsentschädigung für die Unterbringung in angemieteten Sammelunterkünften mit vereinbarter Kaltmiete
    Die Benutzungsgebühr ergibt sich aus der tatsächlich zu entrichtenden Miete geteilt durch die Anzahl der Bewohner je Objekt zzgl. einer Betriebskostenpauschale von 226,00 € pro Person.

 

  1. Nutzungsentschädigung für die Unterbringung in angemieteten Wohnungen

Die Benutzungsgebühr ergibt sich aus dem tatsächlich zu entrichtenden Quadratmeterpreis zzgl. einer Betriebskostenpauschale von 100 € pro Person.

 

§ 2

 

Die Satzung tritt zum 01.01.2023 in Kraft.

 

Finanzielle Auswirkungen:                             Ja                                               Nein

 

 Ergebnishaushalt                                                              Investitionsmaßnahme      

Teilhaushalt:       / Produktgruppe:                            Investitionsauftrag:      

 

 

Ausgaben in €

lfd. Jahr

Folgejahr(e)

Einnahmen in €

lfd. Jahr

Folgejahr(e)

Planansatz

 

     

     

 

 

 

üpl / apl

 

     

     

 

 

 

Gesamt

 

     

     

 

 

 

 

 

Auswirkungen auf das Klima:                        Ja                                               Nein

 

 +2                      +1                       0                         -1                          -2

 

Begründung: