- Änderung der Satzung - Anpassung der Gebühren
Die Satzung über die Benutzung von Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften in der Gemeinde Reichenbach an der Fils wurde zuletzt am 28. Juni 2022 mit Wirkung zum 1. März 2022 geändert. Durch die enorm gestiegenen Nebenkosten wie Strom und Gas ist eine erneute Anpassung der Gebühren zum 01.01.2023 notwendig.
Priorität D: Berichterstattung im Reichenbacher Anzeiger / Homepage
1. Die vorgelegte Gebührenkalkulation (Anlage 1) wird zustimmend zur Kenntnis genommen.
2. Die
Nutzungsentschädigung für die Benutzung von Obdachlosen- und
Flüchtlingsunterkünften wird zum 01.01.2023 wie folgt geändert:
- die Nutzungsentschädigung für die Unterbringung in gemeindeeigenen Gebäuden beträgt 303 € pro Person und Monat
- der Nebenkostenanteil der Nutzungsentschädigung für die Unterbringung in angemieteten Sammelunterkünften mit vereinbarter Warmmiete beträgt unverändert 125 € pro Person und Monat
- der Nebenkostenanteil der
Nutzungsentschädigung für die Unterbringung in angemieteten Sammelunterkünften
mit vereinbarter Kaltmiete beträgt 226
€ pro Person und Monat
- der Nebenkostenanteil der Nutzungsentschädigung für die Unterbringung in angemieteten Wohnungen beträgt unverändert 100 € pro Person und Monat
3.
Die
Satzung über die Benutzung von
Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften der Gemeinde Reichenbach an der Fils vom
24. Juli 2018, zuletzt geändert am 28. Juni 2022, wird wie folgt geändert:
Änderung der
Satzung über
die Benutzung
von
Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften der Gemeinde Reichenbach an der Fils
vom
24. Juli 2018, zuletzt geändert durch Gemeinderatsbeschluss vom 28. Juni 2022
Auf
Grund von § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) sowie §§ 2 und
13 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg (KAG) hat der Gemeinderat
der Gemeinde Reichenbach an der Fils am folgende Satzung
beschlossen:
§
1
Die Anlage wird wie folgt
geändert:
Anlage
Gebührentabelle
zur Erhebung der Nutzungsentschädigung für die Benutzung der Obdachlosen- und
Flüchtlingsunterkünfte der Gemeinde Reichenbach an der Fils
1.
Nutzungsentschädigung für die Unterbringung
in gemeindeeigenen Gebäuden
Die monatliche Nutzungsgebühr für die Benutzung von
Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften der Gemeinde Reichenbach an der Fils
beträgt für gemeindeeigene Gebäude 303,00 € pro Person.
- Nutzungsentschädigung für die
Unterbringung in angemieteten Sammelunterkünften mit vereinbarter
Warmmiete
Die Benutzungsgebühr ergibt sich aus der tatsächlich zu entrichtenden Miete geteilt durch die Anzahl der Bewohner je Objekt zzgl. einer Nebenkostenpauschale von 125,00 € pro Person.
- Nutzungsentschädigung für die
Unterbringung in angemieteten Sammelunterkünften mit vereinbarter
Kaltmiete
Die Benutzungsgebühr ergibt sich aus der tatsächlich zu entrichtenden Miete geteilt durch die Anzahl der Bewohner je Objekt zzgl. einer Betriebskostenpauschale von 226,00 € pro Person.
- Nutzungsentschädigung für die
Unterbringung in angemieteten Wohnungen
Die
Benutzungsgebühr ergibt sich aus dem tatsächlich zu entrichtenden
Quadratmeterpreis zzgl. einer Betriebskostenpauschale von 100 € pro Person.
§
2
Die Satzung tritt
zum 01.01.2023 in Kraft.